Mittwoch, 9. Mai 2018

Airbnb-Vermietern droht Ärger

Wer seine Wohnung oder ein Zimmer über Airbnb anbietet, muss dies versteuern. Der Fiskus hat sämtliche Namen von der Plattform angefordert – wer hinterzogen hat, zahlt Strafe.

Die deutschen Behörden haben bei Airbnb eine Liste mit sämtlichen Nutzern des Portals angefordert, um zu prüfen, ob diese ihre Mieteinnahmen versteuern. Verglichen wird mit den Steuererklärungen der Betroffenen.
Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass die Steuern hinterzogen wurden, kommt neben der Nachzahlung eine saftige Strafe auf die Vermieter zu.
Tatsache ist: Wer seine Wohnung (oder Zimmer) über die umstrittene US-Plattform anbietet, muss dafür sowohl Einkommenssteuer als auch Umsatzsteuer bezahlen. Letzteres entfällt dann, wenn mit den Mieten pro Jahr weniger als 17.500 Euro eingenommen werden. Selbst dann ist die Angabe der Mieteinnahmen in der Steuererklärung jedoch verpflichtend.
Hintergrund ist, dass viele Deutsche über Airbnb längst nicht mehr nur ein oder zweimal im Jahr ihre Wohnung für wenige Tage vermieten, wenn sie selbst im Urlaub sind. Stattdessen nutzen Profis diese Portal dazu, um Geld zu verdienen. Diese Einnahmen müssen in jedem Fall wie erwähnt versteuert werden - ansonsten handeln die Nutzer rechtswidrig und können belangt werden.
Mit Unwissenheit kann sich übrigens niemand herausreden – das erkennt kein Amt und kein Gericht an. Wer bislang Steuern hinterzogen hat, kann höchstens seine alten Steuererklärungen berichtigen, indem er die Mieteinnahmen „nacherklärt“. Dann wird zusätzlich zu der Steuerzahlung lediglich ein Säumniszins fällig, jedoch keine Strafe.
Quelle: BizTravel.de (OG)

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