Sonntag, 24. Januar 2016

Streik bei der Flugüberwachung

Wer morgen Montag, 25.01.2016 mit dem Flugzeug in Italien unterwegs ist, könnte auf Probleme stoßen. Nach Informationen von Eurocontrol sollen am 25. Januar Teile der italienischen Flugüberwachung bestreikt werden. Mit Auswirkungen des Ausstands muss unter anderem an den Flughäfen Rom-Ciampino und -Fiumicino, Mailand-Malpensa und -Linate, Turin, Bologna, Venedig, Neapel und Florenz gerechnet werden. Nicht betroffen sind ankommende und startende Flüge auf Interkontinentalstrecken.

Quelle: travel-one.net

Donnerstag, 21. Januar 2016

Fernbusreisen: Unternehmen muss für Gepäck haften


Geht ein Gepäck­stück auf einer Fernbusreise verloren, muss grund­sätzlich das Busunternehmen dafür haften.
Fernbusreisen Meldung
Ist der Koffer weg, kann der Fahr­gast Schaden­ersatz verlangen

Der Fall:
Auf der Fahrt von Dresden nach München hatte ein Busfahrer von MeinFernbus FlixBus den Koffer einer Frau im Gepäck­raum verstaut. Zwischen­stopps machte der Bus in Chemnitz und Regens­burg. Bei der Ankunft in München fehlte der Koffer der Frau. Da das Unternehmen sich weigerte, das Gepäck­stück zu ersetzen, klagte die Besitzerin.

MeinFernbus FlixBus muss nun Schaden­ersatz für den Verlust bezahlen. Das Amts­gericht München entschied, dass das Beför­derungs­entgelt in diesem Fall auch die Pflicht umfasst, das Gepäck des Fahr­gasts zu trans­portieren – nicht nur ihn selbst (Az. 283 C 5956/15).

Das Unternehmen MeinFernbus FlixBus will seine allgemeinen Geschäfts­bedingungen nicht verändern, in denen es die Haftung für Gepäck stark einschränkt. Das Urteil habe keine Auswirkung auf die Zulässig­keit der Haftungs­begrenzung, da der Fahrer im beschriebenen Fall fahr­lässig gehandelt habe.

Er habe die Kofferraumklappen auf beiden Seiten des Busses geöffnet und sich vom Bus entfernt. Dies sei ein Einzel­fall.

Quelle: TEST.de

Ab März elektronische Einreiseerlaubnis notwendig


Die Einführung der lange geplanten elektronischen Einreiseerlaubnis nach Kanada erfolgt nun am 15. März 2016. Dies gaben die kanadischen Behörden bekannt. Für alle Ankünfte in Kanada auf dem Luftweg, die nach diesem Zeitpunkt liegen, benötigen Bürger aus Ländern, die ohne Visum in den nordamerikanischen Staat reisen dürfen, die so genannte Electronic Travel Authorization/eTA. Zu dieser Personengruppe gehören auch deutsche Staatsbürger. Bei Einreisen auf dem Landweg oder über einen Hafen ist dies aber weiterhin nicht notwendig.

Beantragung nur online möglich
Die eTA muss bereits vor der Einreise online über ein spezielles Portal der kanadischen Regierung beantragt werden und kostet sieben kanadische Dollar (rund fünf Euro). Für die Bezahlung ist eine Kreditkarte erforderlich. Eine erteilte Genehmigung gilt anschließend fünf Jahre. Das Portal zur Registrierung steht seit dem 1. August 2015 zur Verfügung.
Freiwillige Registrierung seit 1. August 2015
Für Flugreisen nach Kanada vor dem 15. März, für die im Prinzip keine eTA-Registrierung erforderlich ist, kann man sich dennoch auf freiwilliger Basis registrieren. Nach Aussage der kanadischen Behörden liegen die Vorteile vor allem darin, dass dann eine reibungslose Einreise nach Kanada gesichert ist. Eventuelle Probleme könnten so bereits im Vorfeld erkannt werden.
Drei Millionen Reisende betroffen
Die Neuregelung wird jährlich rund drei Millionen Reisende treffen. Kein Visum (für Aufenthalte bis zu sechs Monaten) und damit eine eTA-Registrierung benötigen unter anderem Staatsbürger aus Deutschland, allen anderen EU-Staaten (außer Bulgarien und Rumänien) sowie Norwegen und der Schweiz. Weiterhin visumspflichtig sind Staatsbürger der Türkei.
Vorbild USA
Mit der elektronischen Einreiseerlaubnis eTA will Kanada unter anderem die Abfertigung beschleunigen und die Zuwanderung besser kontrollieren. Damit beschreitet das zweitgrößte Land der Welt den Weg des südlichen Nachbarn USA. Dort ist die elektronische Registrierung bereits seit 2009 Pflicht.
Quelle: ADAC.de