Donnerstag, 8. Juni 2017

Kreditkarten-Gebühren verboten

Manche Airlines sowie die Bahn haben bislang Extra-Gebühren genommen, wenn die Tickets per Kreditkarte bezahlt wurden. Das ist von 2018 an nicht mehr möglich.
Foto: imago/Westend61
Wer vor dem Online-Verkauf überlegt, welche Zahlungsart er wählt, kann Geld sparen.
Wer sein online erworbenes Flugticket per Kreditkarte bezahlt hat, dem haben viele Fluggesellschaften – vor allem die Billigflieger – bislang eine gesonderte Gebühr dafür in Rechnung gestellt. Nun hat der Bundestag das Verbot dieser Regelung beschlossen und damit für die Umsetzung der zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht gesorgt. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Bis dahin müssen auch Airlines wie die Lufthansa ihre vor einigen Jahren eingeführte Kreditkarten-Gebühr (OPC) wieder abgeschafft haben. Ebenso müssen auch Billigflieger und die Bahn auf die Erhebung von zusätzlichen Entgelten bei Kartenzahlung verzichten. Bisher waren solche Aufschläge zulässig und gerade Low Cost Airlines haben darin eine lukrative Einnahmequelle gesehen.
Die Kreditkarten-Zahlung muss ohne weitere Gebühren akzeptiert werden. Dies gilt auch für Zahlungsarten wie Überweisungen und Lastschriften in Euro sowie Debitkarten (ehemalige EC-Karten). Bei den Kreditkarten darf es keine Gebühren für weit verbreitete Karten wie Mastercard und Visa geben. Wer hingegen mit wenig verbreiteten Karten wie American Express oder Diners Club bezahlt, den dürfen die Fluggesellschaften sowie die anderen Anbieter auch künftig gesondert zur Kasse bitten. Auch Zahlungen mit Angeboten wie Paypal können weiter mit Gebühren belastet werden.
Hintergrund, was die Kreditkarten betrifft: Nur für Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren wie Master und Visa wurde vor zwei Jahren die Deckelung der Händlergebühr auf 0,3 Prozent des Umsatzes vorgeschrieben. Damit kostet der Einsatz dieser Karten die Händler kaum noch etwas. Anders ist dies beim Drei-Parteien-Verfahren von American Express: Dieses darf weiterhin hohe Entgelte vom Handel verlangen. Somit sind Gebühren für Kunden, die Karten dieses Anbieters einsetzen, auch künftig zulässig.
Quelle: Biztravel (OG)

Mittwoch, 7. Juni 2017

Airbus prüft Kürzung der A-380-Produktion

Es wäre bereits die zweite Kürzung: Airbus will die Jahresproduktion des A-380 weiter herunterfahren. Grund sind fehlende Aufträge. Auch mit anderen Modellen gibt es Probleme.

Foto: Airbus
Schlechte Perspektiven für das weltgrößte Passagierflugzeug. Für den Airbus A-380 fehlen Neubestellungen. Der Flugzeug-Hersteller Airbus denkt wegen ausbleibender Neubestellungen für den weltgrößten Passagierjet A-380 über eine weitere Kürzung der Produktion nach. Das Unternehmen prüfe, wie es die Zahl der Auslieferungen am besten unter die Marke von zwölf Jets pro Jahr senken könne, sagte Airbus-Programmchef Didier Evrard am Rande der Generalversammlung des Weltluftfahrt-Verbands Iata im mexikanischen Cancun. Airbus hatte bereits 2016 bekanntgegeben, die Jahresproduktion des Riesenfliegers auf zwölf Maschinen pro Jahr mehr als zu halbieren. Diese Marke soll 2018 erreicht sein.
Über eine weitere Kürzung will Airbus laut Evrard noch in diesem Jahr entscheiden, sofern Neubestellungen ausbleiben. „Es ist wahrscheinlich, dass wir unter einen Flieger pro Monat gehen müssen“, sagte der Manager. Laut Verkaufschef John Leahy spricht das Unternehmen weiter mit möglichen Käufern über neue Bestellungen.
Ganz große Flugzeuge mit vier Triebwerken wie die A-380 und Boeings Jumbo-Jet B-747-8 sind bei den Airlines seit Jahren kaum noch gefragt. Fluggesellschaften setzen verstärkt auf mittelgroße Langstreckenjets wie die A-350 von Airbus und die Boeing B-787 Dreamliner.
Sorgen bereiten Airbus auch Probleme beim modernisierten Mittelstreckenjet A-320neo. Die Produktion liege teils hinter dem Zeitplan zurück, sagte Leahy. Hitzeprobleme an den Triebwerken des Zuliefereres Pratt & Whitney hatten schon 2016 den Start des Verkaufsschlagers verzögert. Ärger gibt es auch mit den Sitzen des jüngsten Großraumjets A-350.
Quelle:  (dpa)

Dienstag, 16. Mai 2017

Italien führt Passkontrollen durch

Nicht nur für Geschäftsreisende gilt im Mai die Pflicht, einen Reisepass oder Personalausweis mitzuführen, wenn sie nach Italien mit Flugzeug, Bahn oder Auto reisen.
Wie das Auswärtige Amt in seinem aktuellen Reisehinweis auf der Website schreibt, führen italienische Sicherheitskräfte an allen Grenzübergängen wegen des Treffens der Staats- und Regierungschefs anlässlich des G7-Gipfels in Taormina (Sizilien, 26. bis 27. Mai 2017) in der Zeit vom 10. Mai bis einschließlich 30. Mai 2017 gem. Artikel 25 Schengener Grenzkodex vorübergehend temporäre Grenzkontrollen an den Luft-, Land- und Seegrenzen wieder ein.  
Auch Businesstraveller müssen sich darauf einstellen, etwas längere Wartezeiten zu kalkulieren und Reisedokumente dabei Hand zu haben. Wer keinen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen kann, wird möglicherweise nicht ins Land gelassen.

Quelle: Auswärtiges Amt / DMM