Donnerstag, 18. August 2011
Dienstag, 16. August 2011
Schlichtungsstelle für Flugpassagiere
Laut Bundesverband der Deutschen  Luftverkehrswirtschaft (BDL) soll in Deutschland eine Schlichtungsstelle  für Flugpassagiere eingeführt werden. Viele Firmenkunden würden diese  begrüßen.  		 		      		 Luftfahrtbranche und Bundesjustizministerium sollen sich  diesbezüglich näher gekommen sein, so BDL-Sprecherin Eva-Maria McCormack  im Tagesspiegel. Eine solche Schlichtungsstelle gibt es schon seit  sieben Jahren, sie hieß vom 01. Dezember 2004 bis 30. November 2009  "Schlichtungstelle Mobilität". Sie wurde am 01. Dezember 2009 abgelöst  von der Schlichtungsstelle für den öffentlichen und landgebundenen  Personenverkehr e. V. (söp). Die Schlichtungsstelle Mobilität wurde vom  Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) in Berlin „bewerkstelligt“. Träger  war das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und  Verbraucherschutz (damals Bundesverbraucherministerium).
Ob die söp künftig auch den Flugbereich mit betreuen soll oder ob die Fluggesellschaften eine eigene Einrichtung bekommen, ist dem Bundesjustizministerium zufolge noch offen. Problematisch im Zusammenhang mit der Einrichtung der neuen Schlichtungsstelle ist u.a. die Forderung der Fluggesellschaften nach einer Bearbeitungsgebühr für Kunden. Wie DMM berichtete, hatte sich der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) Anfang des Jahres für eine „Eingangsgebühr“ in Höhe von 50 Euro ausgesprochen. Der wahnsinnige Betrag sollte dazu dienen, eine zu erwartende Flut „ungerechtfertigter Ansprüche“ von vorne herein eindämmen. Das Justtizministerium sieht diesen Wunsch der Airlines freilich auch sehr kritisch.
Ob die söp künftig auch den Flugbereich mit betreuen soll oder ob die Fluggesellschaften eine eigene Einrichtung bekommen, ist dem Bundesjustizministerium zufolge noch offen. Problematisch im Zusammenhang mit der Einrichtung der neuen Schlichtungsstelle ist u.a. die Forderung der Fluggesellschaften nach einer Bearbeitungsgebühr für Kunden. Wie DMM berichtete, hatte sich der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) Anfang des Jahres für eine „Eingangsgebühr“ in Höhe von 50 Euro ausgesprochen. Der wahnsinnige Betrag sollte dazu dienen, eine zu erwartende Flut „ungerechtfertigter Ansprüche“ von vorne herein eindämmen. Das Justtizministerium sieht diesen Wunsch der Airlines freilich auch sehr kritisch.
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