Montag, 3. September 2012

Aerolíneas Argentinas tritt SkyTeam bei

Ende August ist Aerolíneas Argentinas als erste südamerikanische Fluggesellschaft der globalen Airline-Allianz SkyTeam beigetreten und erweitert damit das Streckennetz der Allianz um 40 weitere Ziele. Die Kunden der staatlichen Airline profitieren fortan von mehr Zielen, einer höheren Flugfrequenz, einem erweiterten Vielfliegerprogramm und verbesserten Verbindungen weltweit.

Aerolíneas Argentinas bietet von ihrem Drehkreuz in Buenos Aires Flüge zu 52 Destinationen in 14 Ländern an, darunter ein umfangreiches Inlandsstreckennetz mit 35 Reisezielen innerhalb Argentiniens.

Durch den Beitritt können Aerolíneas-Argentinas-Kunden nunmehr auf allen von SkyTeam-Fluggesellschaften durchgeführten Flügen Meilen sammeln und einlösen und umgekehrt. Aerolíneas Argentinas wird bis Ende 2012 zudem SkyPriority einführen – die bevorzugten Flughafenservices von SkyTeam für Elite Plus, First und Business Class-Passagiere weltweit.

Der Beitritt als 18. SkyTeam-Mitglied ist für Aerolíneas Argentinas ein Meilenstein im Rahmen des langfristigen Optimierungsplans, der unter anderem die Flottenerneuerung und Rationalisierung des Streckennetzes, die Erweiterung der gesamten IT-Plattform, eine Verbesserung der Produktqualität und Optimierung des Vielfliegerprogramms vorsieht. “Der Beitritt zu SkyTeam ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung unserer Ziele und zeigt die Anerkennung unseres Engagements für den südamerikanischen Markt“, freut sich Mariano Recalde, Präsident und CEO von Aerolíneas Argentinas.

Donnerstag, 30. August 2012

Bentour Swiss mit Zusatzflügen für die Herbstferien

Aufgrund grosser Nachfrage hat der Türkeispezialist Bentour Swiss seine Flugkontingente ab Zürich, Genf und Stuttgart nach Antalya in den Herbstferien um 2'500 Plätze mit folgenden Fluggesellschaften aufgestockt: Pegasus, Atlasjet, Sky und Tailwind. In Zürich starten zwischen dem 22. September und 20. Oktober zusätzliche Flieger am Freitag und Samstag. Ab Genf gibt es zwischen dem 12. und 26. Oktober jeweils freitags mehr Flüge. Und in Stuttgart heben zusätzliche Bentour-Flieger am Freitag, 26. Oktober, und Samstag, 27. Oktober, ab.

Dienstag, 28. August 2012

Ansprüche von Flugreisenden bei Flugbegleiterstreiks

Reisende müssen ab morgen mit Streiks der Flugbegleiter und damit auch mit Verspätungen im Flugverkehr rechnen. Für verunsicherte Fluggäste hat der ADAC wichtige Informationen zusammengestellt:
Werden Flüge aufgrund des Streiks annulliert, erhalten Passagiere von den Fluggesellschaften den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurück. Alternativ besteht ein Anspruch auf kostenlose Umbuchung. Die Fluggesellschaft ist zudem verpflichtet, eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln zu vergleichbaren Reisebedingungen anzubieten. Startet der Flieger mit einer Verspätung von mehr als fünf Stunden, kann der Passagier entscheiden, ob er die Reise noch antritt. Tut er es nicht, muss die Fluggesell-schaft den Komplettpreis des Tickets erstatten.

Anders verhält es sich bei Pauschalurlaubern. Ihnen ist es bei einer längeren Reise zuzumuten, diese anzutreten. Es besteht also bei einer nur kurzen Streikdauer kein Recht zur Kündigung des Reisevertrags. Sollten die Streiks jedoch länger andauern, ist wegen erheblichen Änderungen des Reiseumfangs eine Kündigung der Pauschalreise gegenüber dem Reiseveranstalter gerechtfertigt. Für die Beurteilung der Rechtslage dürfte das Verhältnis zwi-schen Verzögerung der Anreise und Dauer des Aufenthalts maßgebend sein. Verkürzt sich der Aufenthalt, steht dem Reisenden eine anteilige Erstattung des Reisepreises zu.
Individualreisende können zwar die Flugkosten zurückverlangen, müssen aber das gebuchte Hotel bzw. die anfallenden Stornokosten trotzdem bezahlen. Die Anreise zum Urlaubsort ist ihr eigenes Risiko.
Dank der EU-Fluggastrechteverordnung ist die Fluggesellschaft verpflichtet, wartenden Gästen Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit unentgeltlich anzubieten. ADAC Juristen empfehlen Flugreisenden, ihren Anspruch auf derartige Betreuungsleistungen bei den Fluggesellschaften einzufordern. Nach der jüngsten BGH-Rechtsprechung wird ein Anspruch auf Ausgleichszahlung bzw. Schadenersatz wegen großer Verspätung (mehr als drei Stunden) oder Annullierung eines Flugs auch bei Streik des eigenen Personals kaum in Betracht kommen. Anders ist dies nur, wenn die Fluggesellschaft keine geeigneten Maßnahmen zur Abwendung oder Verringerung der Streikfolgen – etwa durch Einrichtung eines Ersatzflugplans – ergriffen hat. (ADAC)