Mittwoch, 21. August 2013
Mittwoch, 14. August 2013
Reisebüro haftet nicht bei Telefon-Buchung
Bei telefonischen Buchungen im Reisebüro muss der Kunde nach dem Erhalt der Unterlagen prüfen, ob die Daten korrekt aufgenommen wurden. Tut er das nicht, hat er bei einem Fehler keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Das hat das Amtsgericht München in einem Urteil entschieden, das jetzt rechtskräftig geworden ist. Im konkreten Fall ging es um Flugtickets von Antalya nach München, die vom Reisebüro jedoch in die Gegenrichtung ausgestellt wurden. Die Kunden mussten deshalb neue Tickets kaufen und wollten die Kosten von 1.070 Euro vom Reisebüro ersetzt haben.
Das Gericht hat die Klage jedoch abgewiesen. Durch die Unterzeichung des Buchungsauftrags liege zumindest ein weit überwiegendes Mitverschulden des Klägers vor. Ein möglicher Schadenersatzanspruch sei daher ausgeschlossen.
Quelle: Amtsgericht München
Das hat das Amtsgericht München in einem Urteil entschieden, das jetzt rechtskräftig geworden ist. Im konkreten Fall ging es um Flugtickets von Antalya nach München, die vom Reisebüro jedoch in die Gegenrichtung ausgestellt wurden. Die Kunden mussten deshalb neue Tickets kaufen und wollten die Kosten von 1.070 Euro vom Reisebüro ersetzt haben.
Das Gericht hat die Klage jedoch abgewiesen. Durch die Unterzeichung des Buchungsauftrags liege zumindest ein weit überwiegendes Mitverschulden des Klägers vor. Ein möglicher Schadenersatzanspruch sei daher ausgeschlossen.
Quelle: Amtsgericht München
Donnerstag, 8. August 2013
Abonnieren
Posts (Atom)