Montag, 19. August 2019

Großer Basar in Istanbul unter Wasser

Nach schweren Regenfällen stehen Teile der türkischen Millionenstadt Istanbul unter Wasser. Besonders betroffen war das Goldene Horn. Das Wasser überflutete dort Straßen und Teile des jahrhundertealten Großen Basars.
Fotos in den sozialen Medien zeigen Ladenbesitzer, die versuchten, ihre Verkaufsstände vor den Wassermassen zu retten. Der Einkaufsbereich umfasst mehrere tausend Geschäfte. Der Basar befindet sich auf der Istanbuler Halbinsel im europäischen Teil der Stadt und ist einer der größten und ältesten überdachten Märkte der Welt.
Fährverkehr eingestellt
Betroffen von den heftigen Regenfällen war aber nicht nur der Basar, sondern auch viele umliegende Straßen. Zahlreiche Autos steckten nach Angaben des Privatsenders NTV in den Überschwemmungen fest. Ein geparktes Auto fiel in ein Loch, das die Regenfälle in die Straße gerissen hatten. Der Fährverkehr zwischen dem europäischen und dem asiatischen Teil der Stadt wurde eingestellt.
Viele Ladenbesitzer versuchten zu retten, was noch zu retten war
Nach bisherigen Erkenntnissen kam ein Mann ums Leben. Bei dem Toten handelt es sich offenbar um einen Obdachlosen. Einsatzkräfte fanden ihn in einer Unterführung, als sie das Wasser abpumpten.
haz/qu (afp, ard)

Samstag, 2. Juni 2018

SIA: Längster Flug der Welt ab Oktober

Die asiatische Fluggesellschaft Singapore Airlines wird ab Herbst den längsten Passagierflug der Welt anbieten: Am 11. Oktober wird der Carrier nonstop zwischen Singapur und New York fliegen, wobei der neue Ultralangstrecken-Jet Airbus A350-900ULR (Ultra Long Range) eingesetzt wird. Die Flugzeit wird 18 Stunden und 45 Minuten betragen, die Strecke beträgt rund 16.700 Kilometer.

In der ersten Betriebswoche starten die Flüge am Montag, Donnerstag und Samstag in Singapur. Ab 18. Oktober wird dann der tägliche Betrieb aufgenommen, nachdem ein weiterer A350-900ULR zur Flotte gestoßen ist. Tickets sind vom 31. Mai an schrittweise über die verschiedenen Buchungskanäle verfügbar.

Ganz neu ist die Rekordroute aber nicht: Bereits zwischen 2004 und 2013 wurde sie von SIA angeboten, aber aus wirtschaftlichen Gründen wieder eingestellt.

Singapore Airlines ist die erste Abnehmerin des neuen Ultralangstreckenfliegers von Airbus und hat insgesamt sieben Flugzeuge bestellt. Geplant sind auch Nonstop-Flüge nach Los Angeles mit diesem Maschinentyp, wie die Airline weiter mitteilt.

Momentan hält noch Qatar Airways mit der Strecke Doha–Auckland den Weltrekord. Die arabische Airline fliegt die rund 14.500 Kilometer in 16,5 Stunden.

Quelle: www.touristik-aktuell.de

Mittwoch, 9. Mai 2018

Airbnb-Vermietern droht Ärger

Wer seine Wohnung oder ein Zimmer über Airbnb anbietet, muss dies versteuern. Der Fiskus hat sämtliche Namen von der Plattform angefordert – wer hinterzogen hat, zahlt Strafe.

Die deutschen Behörden haben bei Airbnb eine Liste mit sämtlichen Nutzern des Portals angefordert, um zu prüfen, ob diese ihre Mieteinnahmen versteuern. Verglichen wird mit den Steuererklärungen der Betroffenen.
Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass die Steuern hinterzogen wurden, kommt neben der Nachzahlung eine saftige Strafe auf die Vermieter zu.
Tatsache ist: Wer seine Wohnung (oder Zimmer) über die umstrittene US-Plattform anbietet, muss dafür sowohl Einkommenssteuer als auch Umsatzsteuer bezahlen. Letzteres entfällt dann, wenn mit den Mieten pro Jahr weniger als 17.500 Euro eingenommen werden. Selbst dann ist die Angabe der Mieteinnahmen in der Steuererklärung jedoch verpflichtend.
Hintergrund ist, dass viele Deutsche über Airbnb längst nicht mehr nur ein oder zweimal im Jahr ihre Wohnung für wenige Tage vermieten, wenn sie selbst im Urlaub sind. Stattdessen nutzen Profis diese Portal dazu, um Geld zu verdienen. Diese Einnahmen müssen in jedem Fall wie erwähnt versteuert werden - ansonsten handeln die Nutzer rechtswidrig und können belangt werden.
Mit Unwissenheit kann sich übrigens niemand herausreden – das erkennt kein Amt und kein Gericht an. Wer bislang Steuern hinterzogen hat, kann höchstens seine alten Steuererklärungen berichtigen, indem er die Mieteinnahmen „nacherklärt“. Dann wird zusätzlich zu der Steuerzahlung lediglich ein Säumniszins fällig, jedoch keine Strafe.
Quelle: BizTravel.de (OG)