Montag, 19. Oktober 2015

BGH-Urteil: Trinkgelder gehören in den Endpreis

Jetzt gilt es:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass zuvor feststehende obligatorische Trinkgelder nicht separat angegeben werden dürfen. MSC ist mit der Revision gescheitert.
Die MSC Poesia lieferte den Ausgangspunkt für die höchstgerichtliche Klärung des Service-Aufschlags. Der BGH setzt Maßstäbe in der Frage der Angabe des obligatorischen Service-Entgelts bei Kreuzfahrten. MSC hatte einen Fall vor den BGH gebracht, um Klarheit in den Markt zu bringen. Denn bislang gab es rechtunterschiedliche Urteile von deutschen Gerichten zu der Thematik. In dem verhandelten Fall hatte MSC eine Reise mit der Poesia beworben. Die oben rechts befindliche, rot unterlegte Preisangabe „zzgl. ServiceEntgelt*“ wird in dem Sternchenvermerk am unteren Rand der erläutert: "Special zzgl. Service Entgelt. Am Ende der Kreuzfahrt fällt zusätzlich ein Service Entgelt in Höhe von € 7,- p.P./beanstandungsfrei an Bord verbrachter Nacht an.“ Mit dieser Vorgehensweise steht MSC allerdings bislang nicht allein da. Auch andere Kreuzfahrt-Anbieter wie Costa, Royal Caribbean, NCL oder Celebrity berechnen pauschale Trinkgelder, die auf den Preis aufgeschlagen werden.

Die Richter haben nun entschieden (Az. I ZR 158/14), dass diese Preisangaben gegen § 1 Absatz 1 Satz 1 PAngV verstoßen. Darin ist nämlich geregelt, dass der zu zahlende Preis einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile angegeben werden muss. Die Zahl der von der Reise umfassten Nächte und die Höhe des Service-Entgelts stünden von Anfang an fest. Dass der Verbraucher den Endpreis gegebenenfalls durch einfache Rechenschritte ermitteln könne, entbinde die Beklagten nicht von der Pflicht zur Angabe des Endpreises.

Das Service-Entgelt, das die Beklagten in der angegriffenen Werbung nicht in die als „ab“-Preis angegebene Summe eingerechnet haben, stelle keinen variablen Faktor dar. Der Schutzzweck der Vorschrift, den Verbraucher in die Lage zu einer informierten geschäftlichen Entscheidung zu versetzen, setze voraus, dass der Verbraucher den Gesamtpreis der angebotenen Ware oder Leistung kennt. Wird lediglich ein Teilpreis angegeben, bestehe die Gefahr, dass der Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst wird, die er sonst nicht getroffen hätte.

MSC hatte die Entschiedung nicht mehr abgewartet, sondern schon seit dem 1. April auf die Ausschreibung des Service-Entgelts verzichtet. Statt dessen spricht die Reederei eine Trinkgeld-Empfehlung aus, die von der Reisedauer und dem Reiseziel abhängig ist – ebenso wie das bisherige Service-Entgelt. Auch die Höhe bleibt die gleiche.

Quelle: www.fvw.de;  Foto: MSC Kreuzfahrten


Mittwoch, 7. Oktober 2015

Peru: Gelbfieber in Cusco und Loreto

Aus Peru wurden in den vergangenen Wochen weitere Gelbfieber-Fälle berichtet. Die Erkrankungen wurden in den Gebieten von Cusco, Huanuco, Junin, Loreto, Madre de Dios und San Martin registriert. Insgesamt sind bis Ende September mindestens 14 Fälle aufgetreten. Bereits Anfang des Jahres wurden aus Peru Gelbfieber-Fälle berichtet. Die Erkrankungen wurden in Loreto, Pasco, Piura, Puno und San Martin beobachtet. Auch im letzten Jahr wurden vermehrt Gelbfieber-Fälle aus Ayacucho, Cusco, Huanuco, Junin, Loreto, Madre de Dios, Pasco, Puno, San Martin und Ucayali gemeldet. Sehenswürdigkeiten für Touristen liegen u.a. in Cusco, Loreto oder auch Puno. Puno ist die Hauptstadt der gleichnamigen Region und liegt in ca. 3.800 m Höhe am Ufer des beliebten Titicaca-Sees. Für viele Touristen bildet die Stadt daher den Ausgangspunkt für Ausflüge zu den Seeinseln oder zu anderen Sehenswürdigkeiten in der Umgebung.

Gelbfieber-Risiko besteht vor allem in tropischen Regenwäldern
Das Gelbfiebervirus ist vor allem in den tropischen Regenwäldern Perus verbreitet. Daher empfiehlt die WHO die Gelbfieberimpfung für alle Reisenden ab dem 9. Lebensmonat, die in Dschungelgebiete unterhalb 2.300m Höhenlage reisen möchten. Zu diesen Regionen gehören: Amazonas, Loreto, Madre de Dios, San Martin, Ucayali, Nordosten von Ancash, Nord Apurímac, Nord und Nordosten Ayacucho, Nord und Osten von Cajamarca, Nordwesten, Norden und Nordosten von Cusco, Norden Huancavelica, Nord, Zentral und Ost Huánuco, Nord und Osten Junín, Osten von La Libertad, Zentral und Osten von Pasco, Ost Piura und Nord Puno. Ausgenommen von der Empfehlung sind laut WHO Reisende, die ausschließlich folgende Städte bzw. Regionen westlich der Anden bereisen:  Lambayeque, Tumbes, West-Piura, west-zentral Cajamarca, so wie Regionen oberhalb von 2.300m Höhe, Lima, Inca Trail und Machu Picchu.

Tag- und nachtaktive Mücken übertragen die Viren
Die Erkrankung wird durch Viren verursacht die durch tag- und nachtaktive Mücken auf den Menschen übertragen werden. Gelbfieber stellt eine lebensbedrohliche Infektionskrankheit dar. Gefährdet sind Personen, die in Gelbfieber-Risikogebieten leben (Einheimische) oder die Risikogebiete besuchen (Reisende). Für Reisende, die ungeimpft sog. "Nicht-Immune" sind, endet die Erkrankung in 50% - 60% der Fälle tödlich. Daher empfiehlt die WHO die Impfung für alle Reisende in Gelbfieber-Infektionsgebiete. Die Gelbfieberimpfung sollte mindestens 10 Tage vor Einreise in Gelbfieberrisikogebiete erfolgen. Außerdem sind bei Aufenthalten in ländlichen Regionen auchsorgfältige Mückenschutzmaßnahmen unbedingt ratsam.

Quelle: www.fit-for-travel.de