Montag, 31. Oktober 2016

Spanien: Streik bei der Flugzeugbetankung

Foto: Shutterstock

Flugreisende in Spanien müssen in den nächsten Wochen an mehreren spanischen Flughäfen mit Einschränkungen rechnen. Grund ist ein angekündigter Streik bei der Flugzeugbetankung, der von morgen bis 26. Februar jeweils an den Wochenenden stattfinden soll. Nach Informationen von Eurocontrol soll dann jeden Freitag und Sonntag von 4 bis 6 Uhr, von 12 bis 14 Uhr und von 18 bis 20 Uhr gestreikt werden. Betroffen sind die Flughäfen in Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca, Bilbao, Valencia, Santiago de Compostela, Ibiza, Menorca, San Sebastian, Vitoria, Reus, Sabadell, Albacete, Burgos und Valladoid. 

Quelle: Travel ONE 28.10.2016

Freitag, 14. Oktober 2016

Ab-in-den-Urlaub: Genug Geld für Rabatte


So rutscht man in die Pleite: Früher warb Ab-in-den-Urlaub mit sechs Prozent Rückvergütung, jetzt sind es 300 Euro Cash-Back-Voucher. 
 
Das Geld der Mitarbeiter wird weiterhin von der Arbeitsagentur bezahlt. Aber für Rückvergütungen ist noch genügend Budget vorhanden: Auch fünf Wochen nach dem Antrag auf vorläufige Insolvenz wirft Ab-in-den-Urlaub.de weiter mit Geld-zurück-Gutscheinen um sich.

Am stärksten werden Neukunden geködert: Sie erhalten zur Zeit „Cashback-Voucher“ in Höhe von 300 Euro. Auch die gängigen 50- und 100-Euro-Gutscheine stehen weiter im Mittelpunkt des Marketings. Angeschmiert sind Kunden, die ihre Gutscheine vor dem 1. September eingelöst haben und das Geld noch nicht erhalten haben: Ihre vermeintliche Gutschrift fällt unter die Insolvenzmasse.

Wann das offizielle Insolvenzverfahren für Ab-in-den-Urlaub eröffnet wird und das Unternehmen alle Kosten wieder aus eigener Tasche bezahlen muss, ist derzeit offen. Bei Unister Travel und Urlaubstours ist dies seit 30. September der Fall. Warum Ab-in-den-Urlaub bisher nicht folgte, ist unbekannt.

Quelle: www.touristik-aktuell.de
 

Mittwoch, 12. Oktober 2016

Flightright legt sich mit Ryanair an

Das Flugrechte-Startup geht gegen das Kleingedruckte von Ryanair vor.
Der Vorwurf: Die Fluglinie hätte rückwirkend ihre AGBs geändert – zum Nachteil der Kunden.

Gerade erst blieben hunderte Fluggäste enttäuscht am Boden zurück. Wegen massenhafter Krankmeldungen musste die Gesellschaft TuiFly zahlreiche Flüge einfach streichen.
Unklar ist bislang, ob die Airline Entschädigungen zahlen muss. Kranke Mitarbeiter sind normalerweise ein Problem des Unternehmens – und den Fluggästen stehen bei Ausfällen je nach Reisestrecke bis zu 600 Euro zu.
Flugrechte-Startups wie Flightright, EUflight und Wirkaufendeinenflug berichten im Zuge dieser Ausfälle von einem Ansturm enttäuschter Passagiere. Die Legaltech-Unternehmen übernehmen alle rechtlichen Schritte für die Fluggäste und ziehen im Zweifel gegen die Fluggesellschaften vor Gericht, um die Entschädigungen zu erstreiten.

Mit welcher Vehemenz sich Startups und Fluglinien bekämpfen, zeigt auch ein aktueller Konflikt zwischen dem Potsdamer Startup Flightright und der Billig-Airline Ryanair. Der Kleinkrieg dreht sich um eine Trickserei in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der Fluggesellschaft.
Flightright – das hunderte Verfahren gegen Ryanair führt – bekam bereits im Frühjahr eine Nachricht von den Ryanair-Anwälten, wie Der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Die Anwälte informierten das Flugrechte-Startup über eine Passage in den AGBs: Demnach sei es Passagieren verboten, ihre Forderungen an Ryanair an Dritte abzutreten (Ziffer 15.4.). „Die Airline hat die neuen Geschäftsbedingungen ganz einfach rückwirkend auf Anfang des Jahres 2014 datiert“, sagte der Flightright-Gründer Philipp Kadelbach dem Spiegel. Rechtens sei das nicht.
  Immerhin vier neue Flugrechte-Startups konkurrieren miteinander. Doch bei einem Test von dem Verbrauchermagazin Finanztip kann bislang nur ein Anbieter punkten.
Durch diese neue Datierung hätten einige Fluggäste keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung, weil sie sich an Dienste wie Flightright gewendet hatten. Auf eine Beschwerde von Flightright hin habe bei Ryanair plötzlich der Juni 2016 als neues Gültigkeitsdatum im Netz gestanden, heißt es im Spiegel. Doch bei einem nächsten Fall von Flightright hatte die Airline die AGBs erneut zurückdatiert – dieses Mal auf den 16. Juni 2014.
Nun argumentiert Flightright vor Gericht gegen diese Tricks. „Wenn wir das vorlegen, wird der Richter sicher auf Prozessbetrug entscheiden“, glaubt Kadelbach. Die Fluglinie verweist laut Spiegel mittlerweile einmal mehr auf eine neue Datierung – nämlich Ende 2015. Zu diesem Zeitpunkt sei das Abtretungsverbot in Kraft getreten, schreibt der Ryanair-Pressesprecher in einer Mail an Gründerszene.
Hinter der Auseinandersetzung steht eine zentrale Frage: Ist die Klausel von Ryanair überhaupt zulässig? In diesem Fall wäre das Geschäftsmodell sämtlicher Flugrechte-Startups bedroht. Der Flightright-Gründer Philipp Kadelbach sieht sich auf der sicheren Seite: Sein Unternehmen habe in einem aktuellen Prozess über eine Entschädigung eines Fluggastes Recht bekommen, sagt er gegenüber Gründerszene. Das Gericht in Königs Wusterhausen habe die Klausel von Ryanair als unwirksam eingestuft (Aktenzeichen: 4C1349/16). Das war allerdings eine Entscheidung über den Einzelfall – in weiteren Klagen wird der grundsätzliche Streit wohl weitere Gerichte beschäftigen.

Quelle: gruenderszene.de

Donnerstag, 6. Oktober 2016

Bis zu 600,00 Euro Entschädigung für Sie

Aus gegebenen Anlass der Flugausfälle und Verspätungen der Tuifly möchten wir auf den nachfolgenden Link

Ihr-Flugrecht.de


verweisen.

Sofern Sie einen Flugausfall oder eine Flugverspätung zu reklamieren
haben, überprüfen Sie Ihre Ansprüche über dieses Portal.

Quelle: coc-travel.de

Tuifly streicht erneut Flüge

Bei Tuifly können heute Vormittag nur die Hälfte aller geplanten Flüge starten. Mehrere Mitarbeiter hätten sich erneut kurzfristig krank gemeldet, begründet die Airline den erneuten Ausfall. Ein weiterer Flug hat eine massive Verspätung.

Die Serie der Flugausfälle bei der Tuifly reißt nicht ab: Wie an den Vortagen wurden auch an diesem Morgen mehrere Tuifly-Flüge gestrichen. Eine Flughafensprecherin in Hannover, der Heimatbasis des Ferienfliegers, sagte: "Von acht geplanten Abflügen wurden bereits vier gestrichen." Ein weiterer Flug habe eine sehr massive Verspätung und sei auf den frühen Freitagmorgen verschoben.
Ein Tuifly-Sprecher erklärte: "Wir verifizieren gerade das Programm." Er stellte für den Mittag eine Erklärung zum bundesweiten Stand des Flugbetriebs der Airline in Aussicht. Am Vortag waren bereits zahlreiche Flüge gestrichen worden oder verspätet gestartet. Als Grund wurden Crew-Engpässe angegeben: Mehrere Mitarbeiter hatten sich nach Angaben der Airline kurzfristig krank gemeldet.
Als Hintergrund werden der tiefgreifende Umbau der hoch verschuldeten Air Berlin und damit einhergehende Veränderungen bei Tuifly gesehen. Tuifly soll in eine neue Dachholding integriert werden. Arbeitnehmervertreter fürchten Job-Verluste. Auch Air Berlin musste in den Vortagen wegen der Crew-Engpässe bei Tuifly Flüge streichen - ein Drittel der Tui-Flotte fliegt samt Besatzung für Air Berlin.
 
Quelle: ntv.de