Das Flugrechte-Startup geht gegen das
Kleingedruckte von Ryanair vor.
Der Vorwurf: Die Fluglinie hätte
rückwirkend ihre AGBs geändert – zum Nachteil der Kunden.
Gerade erst blieben hunderte Fluggäste enttäuscht am Boden zurück.
Wegen massenhafter Krankmeldungen musste die Gesellschaft TuiFly
zahlreiche Flüge einfach streichen.
Unklar ist bislang, ob die Airline Entschädigungen zahlen muss.
Kranke Mitarbeiter sind normalerweise ein Problem des Unternehmens – und
den Fluggästen stehen bei Ausfällen je nach Reisestrecke bis zu 600
Euro zu.
Flugrechte-Startups wie Flightright, EUflight und Wirkaufendeinenflug
berichten im Zuge dieser Ausfälle von einem Ansturm enttäuschter
Passagiere. Die Legaltech-Unternehmen übernehmen alle rechtlichen
Schritte für die Fluggäste und ziehen im Zweifel gegen die
Fluggesellschaften vor Gericht, um die Entschädigungen zu erstreiten.
Mit welcher Vehemenz sich Startups und Fluglinien bekämpfen, zeigt
auch ein aktueller Konflikt zwischen dem Potsdamer Startup Flightright
und der Billig-Airline Ryanair. Der Kleinkrieg dreht sich um eine
Trickserei in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der
Fluggesellschaft.
Flightright – das hunderte Verfahren gegen Ryanair führt – bekam
bereits im Frühjahr eine Nachricht von den Ryanair-Anwälten, wie Der Spiegel in
seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Die Anwälte informierten das
Flugrechte-Startup über eine Passage in den AGBs: Demnach sei es
Passagieren verboten, ihre Forderungen an Ryanair an Dritte abzutreten (Ziffer 15.4.). „Die
Airline hat die neuen Geschäftsbedingungen ganz einfach rückwirkend auf
Anfang des Jahres 2014 datiert“, sagte der Flightright-Gründer Philipp Kadelbach dem Spiegel. Rechtens sei das nicht.
Immerhin vier neue Flugrechte-Startups konkurrieren miteinander.
Doch bei einem Test von dem Verbrauchermagazin Finanztip kann bislang
nur ein Anbieter punkten.
Durch diese neue Datierung hätten einige Fluggäste keinen Anspruch
mehr auf eine Entschädigung, weil sie sich an Dienste wie Flightright
gewendet hatten. Auf eine Beschwerde von Flightright hin habe bei
Ryanair plötzlich der Juni 2016 als neues Gültigkeitsdatum im Netz
gestanden, heißt es im Spiegel. Doch bei einem nächsten Fall
von Flightright hatte die Airline die AGBs erneut zurückdatiert – dieses
Mal auf den 16. Juni 2014.
Nun argumentiert Flightright vor Gericht gegen diese Tricks. „Wenn
wir das vorlegen, wird der Richter sicher auf Prozessbetrug
entscheiden“, glaubt Kadelbach. Die Fluglinie verweist laut Spiegel mittlerweile einmal mehr auf
eine neue Datierung – nämlich Ende 2015. Zu diesem Zeitpunkt sei das
Abtretungsverbot in Kraft getreten, schreibt der Ryanair-Pressesprecher
in einer Mail an Gründerszene.
Hinter der Auseinandersetzung steht eine zentrale Frage: Ist die
Klausel von Ryanair überhaupt zulässig? In diesem Fall wäre das
Geschäftsmodell sämtlicher Flugrechte-Startups bedroht. Der
Flightright-Gründer Philipp Kadelbach sieht sich auf der sicheren Seite:
Sein Unternehmen habe in einem aktuellen Prozess über eine
Entschädigung eines Fluggastes Recht bekommen, sagt er gegenüber
Gründerszene. Das Gericht in Königs Wusterhausen
habe die Klausel von Ryanair als unwirksam eingestuft
(Aktenzeichen: 4C1349/16). Das war allerdings eine Entscheidung über den
Einzelfall – in weiteren Klagen wird der grundsätzliche Streit wohl
weitere Gerichte beschäftigen.
Quelle: gruenderszene.de
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