Mittwoch, 12. Oktober 2016

Flightright legt sich mit Ryanair an

Das Flugrechte-Startup geht gegen das Kleingedruckte von Ryanair vor.
Der Vorwurf: Die Fluglinie hätte rückwirkend ihre AGBs geändert – zum Nachteil der Kunden.

Gerade erst blieben hunderte Fluggäste enttäuscht am Boden zurück. Wegen massenhafter Krankmeldungen musste die Gesellschaft TuiFly zahlreiche Flüge einfach streichen.
Unklar ist bislang, ob die Airline Entschädigungen zahlen muss. Kranke Mitarbeiter sind normalerweise ein Problem des Unternehmens – und den Fluggästen stehen bei Ausfällen je nach Reisestrecke bis zu 600 Euro zu.
Flugrechte-Startups wie Flightright, EUflight und Wirkaufendeinenflug berichten im Zuge dieser Ausfälle von einem Ansturm enttäuschter Passagiere. Die Legaltech-Unternehmen übernehmen alle rechtlichen Schritte für die Fluggäste und ziehen im Zweifel gegen die Fluggesellschaften vor Gericht, um die Entschädigungen zu erstreiten.

Mit welcher Vehemenz sich Startups und Fluglinien bekämpfen, zeigt auch ein aktueller Konflikt zwischen dem Potsdamer Startup Flightright und der Billig-Airline Ryanair. Der Kleinkrieg dreht sich um eine Trickserei in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der Fluggesellschaft.
Flightright – das hunderte Verfahren gegen Ryanair führt – bekam bereits im Frühjahr eine Nachricht von den Ryanair-Anwälten, wie Der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Die Anwälte informierten das Flugrechte-Startup über eine Passage in den AGBs: Demnach sei es Passagieren verboten, ihre Forderungen an Ryanair an Dritte abzutreten (Ziffer 15.4.). „Die Airline hat die neuen Geschäftsbedingungen ganz einfach rückwirkend auf Anfang des Jahres 2014 datiert“, sagte der Flightright-Gründer Philipp Kadelbach dem Spiegel. Rechtens sei das nicht.
  Immerhin vier neue Flugrechte-Startups konkurrieren miteinander. Doch bei einem Test von dem Verbrauchermagazin Finanztip kann bislang nur ein Anbieter punkten.
Durch diese neue Datierung hätten einige Fluggäste keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung, weil sie sich an Dienste wie Flightright gewendet hatten. Auf eine Beschwerde von Flightright hin habe bei Ryanair plötzlich der Juni 2016 als neues Gültigkeitsdatum im Netz gestanden, heißt es im Spiegel. Doch bei einem nächsten Fall von Flightright hatte die Airline die AGBs erneut zurückdatiert – dieses Mal auf den 16. Juni 2014.
Nun argumentiert Flightright vor Gericht gegen diese Tricks. „Wenn wir das vorlegen, wird der Richter sicher auf Prozessbetrug entscheiden“, glaubt Kadelbach. Die Fluglinie verweist laut Spiegel mittlerweile einmal mehr auf eine neue Datierung – nämlich Ende 2015. Zu diesem Zeitpunkt sei das Abtretungsverbot in Kraft getreten, schreibt der Ryanair-Pressesprecher in einer Mail an Gründerszene.
Hinter der Auseinandersetzung steht eine zentrale Frage: Ist die Klausel von Ryanair überhaupt zulässig? In diesem Fall wäre das Geschäftsmodell sämtlicher Flugrechte-Startups bedroht. Der Flightright-Gründer Philipp Kadelbach sieht sich auf der sicheren Seite: Sein Unternehmen habe in einem aktuellen Prozess über eine Entschädigung eines Fluggastes Recht bekommen, sagt er gegenüber Gründerszene. Das Gericht in Königs Wusterhausen habe die Klausel von Ryanair als unwirksam eingestuft (Aktenzeichen: 4C1349/16). Das war allerdings eine Entscheidung über den Einzelfall – in weiteren Klagen wird der grundsätzliche Streit wohl weitere Gerichte beschäftigen.

Quelle: gruenderszene.de

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