Montag, 21. November 2016

TUI Fly und Air Berlin bilden Blue Sky

Der Zusammenschluss des Ferienfluggeschäfts von TUI Deutschland und Air Berlin ist nun offenbar beschlossene Sache: Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung haben die Mitarbeiter von TUI Fly der Gründung einer neuen Airline-Gruppe nun weitgehend zugestimmt. Demnach sollen in der neuen Gesellschaft mit dem Projektnamen Blue Sky die 41 Maschinen von TUI Fly, von denen 14 seit Jahren bei Air Berlin im Einsatz sind, sowie 21 Jets der österreichischen Air-Berlin-Tochter Niki zusammengefasst werden. 
Der Aufsichtsrat von TUI entscheidet Mitte dieser Woche darüber, erst dann soll eine offizielle Mitteilung herausgegeben werden. TUI wird nur 24 Prozent der Anteile an Blue Sky halten, der Air-Berlin-Anteilseigner Etihad Airways 25 Prozent, eine österreichische Stiftung 51 Prozent. 
Die Fusionspläne führten Anfang Oktober zu massenhaften Krankschreibungen bei der TUI-Fly-Belegschaft, der Flugbetrieb musste teilweise fast völlig eingestellt werden. Nun hat das TUI-Management den Mitarbeitern offenbar zugesagt, dass der Standort Hannover bis auf weiteres erhalten bleibt und die Konditionen sich in dem neuen Zusammenschluss für sie nicht verschlechtern werden.

Quelle: Touristik-Aktuell.de

Donnerstag, 10. November 2016

US-Carrier: Kuba-Flüge nicht für Touristen

Die Kuba-Flüge wurden bereits im September aufgenommen – die Rechtslage für deutsche Touristen klärt sich erst jetzt. Foto: American Airlines
Foto: American Airlines
Die Kuba-Flüge wurden bereits im September aufgenommen – die Rechtslage für deutsche Touristen klärt sich erst jetzt. 
Seit September bieten die US-Fluggesellschaften wieder Linienverbindungen nach Kuba an – erstmals seit 1961. Doch die Flüge unterliegen Restriktionen: Von Touristen dürfen sie nicht genutzt werden. Das gilt auch für Nicht-US-Bürger, wie das Auswärtige Amt am Dienstag in seinen Reisehinweisen für Kuba feststellte. „Touristische Reisen direkt von den USA nach Kuba sind nach geltenden US-Bestimmungen auch für Reisende mit US-Visum oder mit Esta nicht erlaubt.“
Auch deutsche Passagiere dürfen die Flüge der US-Airlines nach Kuba also nur dann nutzen, wenn sie einen von zwölf definierten Reisegründen nachweisen können, etwa Familienbesuche oder berufliche Aufenthalt.
Die Gesellschaft mit den meisten Kuba-Verbindungen, American Airlines, hat die Partner-Agenturen bereits „mehrmals“ auf die Beschränkungen hingewiesen, betont Verkaufsleiter Markus Boecker. Auf der Agentur-Seite der Airline findet sich zudem ein Link zu den „Cuba Travel Instructions“.
Gleichwohl sei es bereits „des Öfteren“ vorgekommen, dass Reisebüros nicht Bescheid wussten und für touristische Kunden die Kuba-Flüge buchten, räumt Boecker ein. In der Regel lasse man in solchen Fällen aber Kulanz gelten und ermögliche eine kostenlose Stornierung.
Boecker sieht aber vor allem die GDS-Anbieter in der Pflicht. Denn eine Buchung und Ausstellung der Tickets ist in Amadeus und Travelport bislang ohne weiteres möglich – eine Sperre oder zumindest einen Hinweis auf die Angabe von Reisegründen gibt es in den Systemen nicht.
Für den US-Markt hat Amadeus solche Hinweise für Kuba-Buchungen bereits eingeführt. Das IT-Unternehmen ist aber – ebenso wie Travelport – bisher der Ansicht, dass die Beschränkungen für Nicht-US-Bürger nicht gelten. Nach dem Reisehinweis des Auswärtigen Amts wird man nun wohl umdenken und die Systeme entsprechend einstellen müssen.

Quelle: Touristik Aktuell.de

Mittwoch, 2. November 2016

Charmantes Chalet

Charmantes Chalet in Liechtenstein

Steg Triesenberg , Steg, Liechtenstein
In unserem urigen Chalet im Herzen von Liechtenstein haben Sie alle Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wandern, Mountainbiking, Gleitschirmfliegen im Winter Nordic Skilanglauf und Alpin alles vo...