Donnerstag, 25. Januar 2018

Lufthansa-Jets bekommen neues Aussehen

Die Lufthansa will sich nach drei Jahrzehnten ein neues Design verpassen. Auch das vor etwa 100 Jahren entworfene Kranich-Logo soll leicht verändert werden.

Das geht aus einem Bericht des „Spiegels“ hervor. Die Schriftart des Markennamens werde überholt, der Rumpf der Maschinen werde mehr Blau tragen.Ein Unternehmenssprecher bestätigte Pläne für ein neues Design und sagte am Samstag auf Anfrage, Vorstandschef Carsten Spohr habe mehrfach angekündigt, den Markenauftritt von Lufthansa weiterentwickeln zu wollen. Weitere Details wollte der Sprecher nicht nennen.Laut «Spiegel» soll sich nicht nur der Außenanstrich der gut 320 Maschinen ändern. Auch im Innern der Kabine werde es kleinere Anpassungen geben. An Bord der Lufthansa-Jets ist auf Hunderten Gegenständen der Kranich abgebildet. Das Industriedesign von Lufthansa zählt zu den bekanntesten der Welt. Erst zum dritten Mal nach der Neugründung 1955 wird der Anstrich den Angaben zufolge grundlegend verändert.

QUELLE. (dpa)

 

Dienstag, 9. Januar 2018

Klausel in AGB von easyJet gerichtlich untersagt

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Frankfurt/Main der britischen Fluglinie easyJet untersagt, gegenüber in Deutschland ansässigen Verbrauchern nachfolgende Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden: „Steuern und Gebühren, die von einem Flughafenbetreiber direkt von easyJet erhoben werden, sind nicht erstattungsfähig, selbst wenn sie auf der Anzahl an beförderten Fluggästen basieren.“ (LG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.12.2017, Az. 2-24 O 8/17, nicht rechtskräftig).
In der fraglichen Klausel hatte die britische Lowcost-Airline für den Fall des Rücktritts von Kunden vom Luftbeförderungsvertrag die Erstattung tatsächlich nicht angefallener Steuern und Gebühren ausgeschlossen. Dies wertete das Gericht als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher und gab damit der Klage der Wettbewerbszentrale statt. Sollte es einen Wiederholungsfall geben, wird dies für easyjet teuer: Denn dann droht dem Luftfahrtunternehmen ein Ordnungsgeld über 250.000 Euro.
„Wir begrüßen diese Entscheidung. Die Airline soll aus dem Rücktritt des Kunden keine zusätzlichen Vorteile ziehen, indem sie sich ausbedingt, zusätzlich zu dem für den Kunden verlorenen Beförderungsentgelt die tatsächlich nicht angefallenen Steuern und Gebühren behalten zu dürfen.“, so Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. „Die untersagte Klausel verletzt daher wesentliche Grundgedanken des Flugbeförderungsvertrags“, so Schönheit weiter.
EasyJet hat jetzt noch die Möglichkeit, das Urteil im Wege der Berufung anzufechten. Wird das Urteil jedoch rechtskräftig, so darf sich die LC-Airline auch bei der Abwicklung bestehender Verträge nicht mehr auf die unzulässige Klausel berufen.
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.

Quelle: Wettbewerbszentrale Bad Homburg / DMM

Turkish baut Langstreckenflotte aus

Turkish Airlines unterzeichnete am Freitag, 05. Januar 2018 mit Airbus eine Vereinbarung über den Kauf von 25 der aktuell modernsten Langstreckenjets A350-900.
Die Veeinbarung unterzeichnete der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan bei seinem Besuch in Paris. Die Kaufabsichtserklärung folgt auf eine ähnliche Übereinkunft mit Boeing vom Septeber 2017, als 40 Dreamliner B787-9 bestellt wurden. Letztere sollen in den Jahren 2019 bis 2023 ausgeliefert werden. Mi den innovatien Jets sollen ältere Großraumflugzeuge ersetzt und zudem die Langstreckenflotte erweitert werden. Stationiert werden sollen die neuen Flugzeuge am neuen Großflughafen von Istanbul, der in dieem Jahr feierlich eröffnet werden soll. Turkish Airlines hat Großes vor: Jährlich soll die Kapazität um 5 bis 6 % steigen.

Quelle: Turkish Airlines / DMM