Geschäfts- und Privatreisende, die mit dem Auto im Ausland unterwegs sind und dort einen Verkehrsverstoß begangen haben, werden nach Rückkehr in Deutschland umgehend zur Kasse gebeten.
Insbesondere die Niederlande machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Wer in Holland zu schnell unterwegs ist oder beim Telefonieren im Auto erwischt wird und trotz zweier Mahnungen nicht bezahlt, bekommt eine Zahlngsaufforderung vom Bundesamt für Justiz.
In den Niederlanden kommen Verkehrsverstöße in aller Regel viel teuer als in Deutschland. Wer beispielsweise innerorts 20 km/h zu schnell fährt, muss 173 Euro bezahlen, Telefonieren am Steuer kostet sogar 220 Euro. Wird der Betrag nach zwei Mahnungen nicht bezahlt, kommen noch einmal 50 % an Aufschlägen und Verwaltungsgebühren hinzu. Punkte oder Fahrverbote gibt es in Deutschland jedoch für im Ausland begangene Verstöße nicht.
Wer "unangenehme Post" mit einem ausländische Bußgeldbescheid bekomme, slte wissen, dass der Bescheid ausschleßlich in deutscher Sprache verfasst sein muss. Nur so ist gewährleistet, dass Betroffene die Rechtsbehelfsbelehrungen verstehen und im Einzelfall von den ihnen zustehenden Rechten, wie etwa Einspruch, form- und fristgerecht Gebrauch machen können.
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