Donnerstag, 21. Januar 2016

Fernbusreisen: Unternehmen muss für Gepäck haften


Geht ein Gepäck­stück auf einer Fernbusreise verloren, muss grund­sätzlich das Busunternehmen dafür haften.
Fernbusreisen Meldung
Ist der Koffer weg, kann der Fahr­gast Schaden­ersatz verlangen

Der Fall:
Auf der Fahrt von Dresden nach München hatte ein Busfahrer von MeinFernbus FlixBus den Koffer einer Frau im Gepäck­raum verstaut. Zwischen­stopps machte der Bus in Chemnitz und Regens­burg. Bei der Ankunft in München fehlte der Koffer der Frau. Da das Unternehmen sich weigerte, das Gepäck­stück zu ersetzen, klagte die Besitzerin.

MeinFernbus FlixBus muss nun Schaden­ersatz für den Verlust bezahlen. Das Amts­gericht München entschied, dass das Beför­derungs­entgelt in diesem Fall auch die Pflicht umfasst, das Gepäck des Fahr­gasts zu trans­portieren – nicht nur ihn selbst (Az. 283 C 5956/15).

Das Unternehmen MeinFernbus FlixBus will seine allgemeinen Geschäfts­bedingungen nicht verändern, in denen es die Haftung für Gepäck stark einschränkt. Das Urteil habe keine Auswirkung auf die Zulässig­keit der Haftungs­begrenzung, da der Fahrer im beschriebenen Fall fahr­lässig gehandelt habe.

Er habe die Kofferraumklappen auf beiden Seiten des Busses geöffnet und sich vom Bus entfernt. Dies sei ein Einzel­fall.

Quelle: TEST.de

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