Freitag, 10. August 2012

Fehlerhafte RR-Triebwerke beim A380 sorgen für neuen Ärger

Die europäische Flugaufsichtsbehörde EASA hat alle A380 mit Triebwerke des britischen Herstellers Rolls Royce zur Inspektion beordert. Es bestehe das Risiko, dass Teile sich lösen und andere Flugzeugbereiche treffen.
 
Die Anordnung kam laut EASA, nachdem es auf einem Flug eines SIA-Doppelstöckers von Singapur nach Hongkong vor vier Wochen Schwierigkeiten gegeben hatte. Die Piloten schalteten den Problem-Motor Trent 900 ab und drehten um. An der Maschine stellte sich heraus, dass ein Anschlussteil einer Ölleitung fehlt. 200 Triebwerke werden nun auf diesen Fehler untersucht, 30 davon mit hoher Priorität.

Inzwischen wurde bekannt, dass derselbe Mangel auch an einer anderen Maschine registriert worden sei, so eine ungenannte Quelle. Laut EASA-Prüfbeschluss sei nicht auszuschließen, dass es infolge des Fehlers zu einem Triebwerksausfall kommen könnte, bei dem sich Teile lösen und dabei andere Flugzeugteile durchschlagen könnten. Ein Airbus-Sprecher versicherte, die Situation sei unter Kontrolle.

Und ein Rolls-Royce-Sprecher wird in „Zeit online“ mit der Bemerkung zitiert, die Überprüfungen seien eine Vorsichtsmaßnahme. 

Airline muss Hotelzimmer bezahlen

Wird ein Flug annulliert, muss die Airline für die Unterbringung der Passagiere sorgen, wenn ihnen kein alternativer Flug angeboten werden kann. Geschieht das nicht, darf sich der Fluggast selbst ein Zimmer suchen.
 
Wenn ein Flug gestrichen wird und es keinen Alternativ-Flug gibt, muss die Airline für die Unterbringung der Passagiere sorgen. Geschieht das nicht, muss die Fluggesellschaft die Kosten übernehmen, wenn der Fluggäste selbst aktiv wird und sich ein Hotelzimmer seiner Wahl sucht. Dabei muss der Passagier nicht zwingend das günstigste Zimmerangebot auswählen. So hat das Amtsgericht Rüsselsheim entschieden, wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ berichtet.

Der Kläger hatte einen Flug von Havanna nach Frankfurt gebucht, der wegen des Vulkanausbruchs auf Island im April 2010 abgesagt und um sieben Tage verschoben wurde. Die Airline hat damals weder für Verpflegung noch für Unterkunft der Passagiere gesorgt. Nach Einschätzung des Gerichts hat sie damit ihre Pflichten verletzt. Daraufhin kümmerte sich der Kläger selbst um ein Hotelzimmer und forderte die Übernahme der Kosten von knapp über 1.000 Euro. Dem Argument der Airline, es hätte günstigere Alternativen gegeben, folgte das Gericht nicht.

Amtsgericht Rüsselsheim (Az.: 3 C56/11)

Schneller zum Abflug-Gate mit der „Fast Lane“

Schon gewusst? Wenn es eng wird mit dem Weiterflug, können Passagiere am Flughafen Frankfurt eine Abkürzung zum Gate nehmen. Der Airport hat dazu an den Sicherheitskontrollen so genannte „Fast Lanes“ eingerichtet.

Hier werden Fluggäste, die noch maximal 30 Minuten bis zu ihrem Weiterflug haben, bevorzugt kontrolliert.
Das System der Fast Lanes funktioniert recht einfach: Anzeigetafeln an den Kontrollstellen listen jeweils die aktuellen Flüge auf, deren Passagiere die Abkürzung benutzen dürfen. Freundliche Flughafenmitarbeiter helfen den Fluggästen zudem, sich zurechtzufinden.
Fast Lanes gibt es in beiden Terminals des Frankfurter Flughafens überall dort, wo Passagiere aus dem Non-Schengen- in den Schengen-Bereich umsteigen und umgekehrt. Zum Beispiel für Passagiere, die von Singapur kommen und innerhalb Deutschlands oder Europas weiterfliegen.

Die Fast Lanes sind Teil des Serviceprogramms „Great to have you here!“, das der Flughafen Frankfurt ins Leben gerufen hat. Es besteht aus vielen Verbesserungen, die den Transfer schneller und komfortabler machen. Der Flughafen Frankfurt begrüßte 2011mehr als 56 Millionen Passagiere, davon waren 54 Prozent Umsteiger. Frankfurt ist damit eines der größten Drehkreuze in Europa. Weitere Services des Flughafen Frankfurt finden Sie unter www.frankfurt-airport.de