Das Flugrechte-Startup geht gegen das 
Kleingedruckte von Ryanair vor.
Der Vorwurf: Die Fluglinie hätte 
rückwirkend ihre AGBs geändert – zum Nachteil der Kunden. 
Gerade erst blieben hunderte Fluggäste enttäuscht am Boden zurück. 
Wegen massenhafter Krankmeldungen musste die Gesellschaft TuiFly 
zahlreiche Flüge einfach streichen.
Unklar ist bislang, ob die Airline Entschädigungen zahlen muss. 
Kranke Mitarbeiter sind normalerweise ein Problem des Unternehmens – und
 den Fluggästen stehen bei Ausfällen je nach Reisestrecke bis zu 600 
Euro zu.
Flugrechte-Startups wie Flightright, EUflight und Wirkaufendeinenflug
 berichten im Zuge dieser Ausfälle von einem Ansturm enttäuschter 
Passagiere. Die Legaltech-Unternehmen übernehmen alle rechtlichen 
Schritte für die Fluggäste und ziehen im Zweifel gegen die 
Fluggesellschaften vor Gericht, um die Entschädigungen zu erstreiten.
Mit welcher Vehemenz sich Startups und Fluglinien bekämpfen, zeigt 
auch ein aktueller Konflikt zwischen dem Potsdamer Startup Flightright 
und der Billig-Airline Ryanair. Der Kleinkrieg dreht sich um eine 
Trickserei in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der 
Fluggesellschaft.
Flightright – das hunderte Verfahren gegen Ryanair führt – bekam 
bereits im Frühjahr eine Nachricht von den Ryanair-Anwälten, wie Der Spiegel in
 seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Die Anwälte informierten das 
Flugrechte-Startup über eine Passage in den AGBs: Demnach sei es 
Passagieren verboten, ihre Forderungen an Ryanair an Dritte abzutreten (Ziffer 15.4.). „Die
 Airline hat die neuen Geschäftsbedingungen ganz einfach rückwirkend auf
 Anfang des Jahres 2014 datiert“, sagte der Flightright-Gründer Philipp Kadelbach dem Spiegel. Rechtens sei das nicht.
  
 Immerhin vier neue Flugrechte-Startups konkurrieren miteinander. 
Doch bei einem Test von dem Verbrauchermagazin Finanztip kann bislang 
nur ein Anbieter punkten.
Durch diese neue Datierung hätten einige Fluggäste keinen Anspruch 
mehr auf eine Entschädigung, weil sie sich an Dienste wie Flightright 
gewendet hatten. Auf eine Beschwerde von Flightright hin habe bei 
Ryanair plötzlich der Juni 2016 als neues Gültigkeitsdatum im Netz 
gestanden, heißt es im Spiegel. Doch bei einem nächsten Fall 
von Flightright hatte die Airline die AGBs erneut zurückdatiert – dieses
 Mal auf den 16. Juni 2014.
Nun argumentiert Flightright vor Gericht gegen diese Tricks. „Wenn 
wir das vorlegen, wird der Richter sicher auf Prozessbetrug 
entscheiden“, glaubt Kadelbach. Die Fluglinie verweist laut Spiegel mittlerweile einmal mehr auf
 eine neue Datierung – nämlich Ende 2015. Zu diesem Zeitpunkt sei das 
Abtretungsverbot in Kraft getreten, schreibt der Ryanair-Pressesprecher 
in einer Mail an Gründerszene.
Hinter der Auseinandersetzung steht eine zentrale Frage: Ist die 
Klausel von Ryanair überhaupt zulässig? In diesem Fall wäre das 
Geschäftsmodell sämtlicher Flugrechte-Startups bedroht. Der 
Flightright-Gründer Philipp Kadelbach sieht sich auf der sicheren Seite:
 Sein Unternehmen habe in einem aktuellen Prozess über eine 
Entschädigung eines Fluggastes Recht bekommen, sagt er gegenüber 
Gründerszene. Das Gericht in Königs Wusterhausen 
habe die Klausel von Ryanair als unwirksam eingestuft 
(Aktenzeichen: 4C1349/16). Das war allerdings eine Entscheidung über den
 Einzelfall – in weiteren Klagen wird der grundsätzliche Streit wohl 
weitere Gerichte beschäftigen.
Quelle: gruenderszene.de