Donnerstag, 15. Februar 2018
Triebwerk explodiert mitten über dem Pazifik
Boeing 777 von United: Horrorflug nach Hawaii: Triebwerk explodiert mitten über dem Pazifik
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Donnerstag, 25. Januar 2018
Lufthansa-Jets bekommen neues Aussehen
Die Lufthansa will sich nach drei Jahrzehnten ein neues Design verpassen. Auch das vor etwa 100 Jahren entworfene Kranich-Logo soll leicht verändert werden.
Das geht aus einem Bericht des „Spiegels“ hervor. Die Schriftart des Markennamens werde überholt, der Rumpf der Maschinen werde mehr Blau tragen.Ein Unternehmenssprecher bestätigte Pläne für ein neues Design und sagte am Samstag auf Anfrage, Vorstandschef Carsten Spohr habe mehrfach angekündigt, den Markenauftritt von Lufthansa weiterentwickeln zu wollen. Weitere Details wollte der Sprecher nicht nennen.Laut «Spiegel» soll sich nicht nur der Außenanstrich der gut 320 Maschinen ändern. Auch im Innern der Kabine werde es kleinere Anpassungen geben. An Bord der Lufthansa-Jets ist auf Hunderten Gegenständen der Kranich abgebildet. Das Industriedesign von Lufthansa zählt zu den bekanntesten der Welt. Erst zum dritten Mal nach der Neugründung 1955 wird der Anstrich den Angaben zufolge grundlegend verändert.
QUELLE. (dpa)
Dienstag, 9. Januar 2018
Klausel in AGB von easyJet gerichtlich untersagt
In der fraglichen Klausel hatte die britische
Lowcost-Airline für den Fall des Rücktritts von Kunden vom
Luftbeförderungsvertrag die Erstattung tatsächlich nicht angefallener
Steuern und Gebühren ausgeschlossen. Dies wertete das Gericht als
unangemessene Benachteiligung der Verbraucher und gab damit der Klage
der Wettbewerbszentrale statt. Sollte es einen Wiederholungsfall geben,
wird dies für easyjet teuer: Denn dann droht dem Luftfahrtunternehmen
ein Ordnungsgeld über 250.000 Euro.
„Wir begrüßen diese Entscheidung. Die Airline soll aus dem Rücktritt
des Kunden keine zusätzlichen Vorteile ziehen, indem sie sich
ausbedingt, zusätzlich zu dem für den Kunden verlorenen
Beförderungsentgelt die tatsächlich nicht angefallenen Steuern und
Gebühren behalten zu dürfen.“, so Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der
Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. „Die untersagte Klausel
verletzt daher wesentliche Grundgedanken des Flugbeförderungsvertrags“,
so Schönheit weiter.
EasyJet hat jetzt noch die Möglichkeit, das Urteil im Wege der
Berufung anzufechten. Wird das Urteil jedoch rechtskräftig, so darf sich
die LC-Airline auch bei der Abwicklung bestehender Verträge nicht mehr
auf die unzulässige Klausel berufen.
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste
Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die
gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800
Kammern und Verbänden der Wirtschaft.
Quelle: Wettbewerbszentrale Bad Homburg / DMM
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