Donnerstag, 21. Januar 2016

Fernbusreisen: Unternehmen muss für Gepäck haften


Geht ein Gepäck­stück auf einer Fernbusreise verloren, muss grund­sätzlich das Busunternehmen dafür haften.
Fernbusreisen Meldung
Ist der Koffer weg, kann der Fahr­gast Schaden­ersatz verlangen

Der Fall:
Auf der Fahrt von Dresden nach München hatte ein Busfahrer von MeinFernbus FlixBus den Koffer einer Frau im Gepäck­raum verstaut. Zwischen­stopps machte der Bus in Chemnitz und Regens­burg. Bei der Ankunft in München fehlte der Koffer der Frau. Da das Unternehmen sich weigerte, das Gepäck­stück zu ersetzen, klagte die Besitzerin.

MeinFernbus FlixBus muss nun Schaden­ersatz für den Verlust bezahlen. Das Amts­gericht München entschied, dass das Beför­derungs­entgelt in diesem Fall auch die Pflicht umfasst, das Gepäck des Fahr­gasts zu trans­portieren – nicht nur ihn selbst (Az. 283 C 5956/15).

Das Unternehmen MeinFernbus FlixBus will seine allgemeinen Geschäfts­bedingungen nicht verändern, in denen es die Haftung für Gepäck stark einschränkt. Das Urteil habe keine Auswirkung auf die Zulässig­keit der Haftungs­begrenzung, da der Fahrer im beschriebenen Fall fahr­lässig gehandelt habe.

Er habe die Kofferraumklappen auf beiden Seiten des Busses geöffnet und sich vom Bus entfernt. Dies sei ein Einzel­fall.

Quelle: TEST.de

Ab März elektronische Einreiseerlaubnis notwendig


Die Einführung der lange geplanten elektronischen Einreiseerlaubnis nach Kanada erfolgt nun am 15. März 2016. Dies gaben die kanadischen Behörden bekannt. Für alle Ankünfte in Kanada auf dem Luftweg, die nach diesem Zeitpunkt liegen, benötigen Bürger aus Ländern, die ohne Visum in den nordamerikanischen Staat reisen dürfen, die so genannte Electronic Travel Authorization/eTA. Zu dieser Personengruppe gehören auch deutsche Staatsbürger. Bei Einreisen auf dem Landweg oder über einen Hafen ist dies aber weiterhin nicht notwendig.

Beantragung nur online möglich
Die eTA muss bereits vor der Einreise online über ein spezielles Portal der kanadischen Regierung beantragt werden und kostet sieben kanadische Dollar (rund fünf Euro). Für die Bezahlung ist eine Kreditkarte erforderlich. Eine erteilte Genehmigung gilt anschließend fünf Jahre. Das Portal zur Registrierung steht seit dem 1. August 2015 zur Verfügung.
Freiwillige Registrierung seit 1. August 2015
Für Flugreisen nach Kanada vor dem 15. März, für die im Prinzip keine eTA-Registrierung erforderlich ist, kann man sich dennoch auf freiwilliger Basis registrieren. Nach Aussage der kanadischen Behörden liegen die Vorteile vor allem darin, dass dann eine reibungslose Einreise nach Kanada gesichert ist. Eventuelle Probleme könnten so bereits im Vorfeld erkannt werden.
Drei Millionen Reisende betroffen
Die Neuregelung wird jährlich rund drei Millionen Reisende treffen. Kein Visum (für Aufenthalte bis zu sechs Monaten) und damit eine eTA-Registrierung benötigen unter anderem Staatsbürger aus Deutschland, allen anderen EU-Staaten (außer Bulgarien und Rumänien) sowie Norwegen und der Schweiz. Weiterhin visumspflichtig sind Staatsbürger der Türkei.
Vorbild USA
Mit der elektronischen Einreiseerlaubnis eTA will Kanada unter anderem die Abfertigung beschleunigen und die Zuwanderung besser kontrollieren. Damit beschreitet das zweitgrößte Land der Welt den Weg des südlichen Nachbarn USA. Dort ist die elektronische Registrierung bereits seit 2009 Pflicht.
Quelle: ADAC.de

Mittwoch, 30. Dezember 2015

VÖ Travel stellt Insolvenzantrag



Die Pleite von VÖ Travel kratzt mächtig am Image von Vural Öger.
Die Pleite von VÖ Travel kratzt mächtig am Image von Vural Öger. Foto: VÖ Travel
Foto: VÖ Travel
Zwei Jahre nach dem Start von VÖ Travel muss der von Vural Öger gegründete Türkei-Spezialist die Segel streichen: Das Unternehmen mit Sitz in Hamburg hat Insolvenz angemeldet, nimmt keine Buchungen mehr an und führt auch keine Reisen mehr durch.

Wörtlich heißt es auf der Homepage des Veranstalters: „Mit großem Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass die VÖT Travel GmbH ab heute den Betrieb einstellen wird.“ Kundengeldabsicherer ist die Zurich Versicherung, Schadenabwickler in Deutschland ist Kaera. Infos gibt es unter www.kaera-ag.de/insolvenzverfahren_voetravel.htm. Allerdings bittet das Oberurseler Unternehmen schon jetzt um Geduld bei der Abwicklung dieser Ansprüche.

Derzeit sind rund 200 Kunden mit VÖ Travel auf Reisen. Müssen sie bestimmte Leistungen noch einmal bezahlen, sollten sie sich dafür entsprechende Quittungen geben lassen. Diese Kosten sind mit versichert und werden im Nachhinein erstattet.

Anders sieht es wieder einmal mit der Reisebüro-Provision aus. Sollte dafür keine eigene Versicherung abgeschlossen worden sein, fließen diese Forderungen in die Insolvenzmasse. Und dort ist den Erfahrungen nach meistens nichts zu holen für Reisebüros.

Die Gründe für die Pleite sind vielfältig. Sie haben unter anderem mit der fehlenden Akzeptanz im Reisebüro-Vertrieb zu tun, aber auch mit Wechseln im Management und dem zuletzt schwächelnden Türkei-Geschäft.

Hinzu kommen Probleme bei den von Öger geführten Majesty Hotels, die 2015 mit hohen Zahlungsausfällen durch die Pleite des russischen Veranstalters Teztur leben mussten. Problematisch dürften für VÖ Travel auch die juristischen Streitereien zwischen der Schwester Öger Türk Tur und Sun Express gewesen sein: Die Charter-Airline hatte Anfang Dezember die Zusammenarbeit mit Türk Tur eingestellt. Bei VÖ Travel hieß es damals allerdings, man agiere völlig unabhängig von der Schwester am Markt.

Während Öger Turk Tur von der VÖ-Pleite nicht betroffen ist, muss die türkische Incoming-Agentur von Vural Öger, Holiday Plan, ebenfalls die Segel streichen. Sie hatte über viele Jahre hinweg auch die Kunden von Thomas Cook und zuvor von Öger Tours betreut.

Die Pleite kratzt mächtig am Image von Vural Öger, der mit VÖ Travel noch einmal beweisen wollte, dass er den Türkei-Markt kennt und jederzeit in der Lage ist, mit einem neuen Unternehmen große Gästezahlen zu bewegen. Die geplanten 100.000 Gäste konnte Öger aber nicht einmal annähernd erreichen, Insider sprechen 2015 von weniger als 15.000 Pauschalreisekunden.

Offen ist auch, was nun aus Ögers Rolle in der Vox-Sendung „Die Höhle der Löwen“ wird. Die strahlt am 1. Januar 2016 ein Special unter dem Titel „Zwei Jahre gut gebrüllt“ aus. Viele Kommentare von Vural Öger zum Thema erfolgreiche Unternehmensgründung werden wohl nun anders gedeutet und gehört werden als vor der Pleite von VÖ Travel.  

Quelle: Touristik Aktuell