Dienstag, 9. Januar 2018

Turkish baut Langstreckenflotte aus

Turkish Airlines unterzeichnete am Freitag, 05. Januar 2018 mit Airbus eine Vereinbarung über den Kauf von 25 der aktuell modernsten Langstreckenjets A350-900.
Die Veeinbarung unterzeichnete der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan bei seinem Besuch in Paris. Die Kaufabsichtserklärung folgt auf eine ähnliche Übereinkunft mit Boeing vom Septeber 2017, als 40 Dreamliner B787-9 bestellt wurden. Letztere sollen in den Jahren 2019 bis 2023 ausgeliefert werden. Mi den innovatien Jets sollen ältere Großraumflugzeuge ersetzt und zudem die Langstreckenflotte erweitert werden. Stationiert werden sollen die neuen Flugzeuge am neuen Großflughafen von Istanbul, der in dieem Jahr feierlich eröffnet werden soll. Turkish Airlines hat Großes vor: Jährlich soll die Kapazität um 5 bis 6 % steigen.

Quelle: Turkish Airlines / DMM

Donnerstag, 14. Dezember 2017

Air France: Ab April nach Taipeh

Am 16. April 2018 startet Air France eine neue Strecke von Paris/CDG nach Taipeh auf der Insel Taiwan. Angeboten werden drei wöchentliche Verbindungen, eingesetzt wird nach Angaben der französischen Airline eine Boeing B777-200, die mit den neuesten Reiseklassen ausgestattet ist. Jeweils montags, donnerstags und samstags hebt die Maschine um 13.35 Uhr in Paris ab, die Rückflüge starten in Taipeh am Folgetag um 10.25 Uhr. Die neuen Verbindungen ergänzen die sieben wöchentlichen Taipeh-Flüge von KLM ab Amsterdam.

Quellen: touristik-aktuell.de; airfrance

Donnerstag, 7. Dezember 2017

Fernreise verkürzt sich um zwei Tage: Rücktritt möglich

Wenn sich eine zehntägige Fernreise wegen einer Flugänderung um zwei Tage verkürzt, kann der Urlauber kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Der Erholungswert der Reise sei in erheblichem Maße beeinträchtigt, urteilte das Landgericht Köln (Az.: 138 C 569/15) in einem Fall.
Auch eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit ist angemessen. Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".
Zwei Frauen hatten eine zehntägige Pauschalreise auf die Malediven gebucht. Rund drei Wochen vor der Reise wurde der Rückflug gestrichen, so dass die Klägerinnen zwei Tage früher hätten zurückfliegen müssen. Außerdem wurde auf dem Hinflug ein Zwischenstopp nötig.
Die Frauen kündigten daraufhin den Reisevertrag. Zudem forderten sie eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises, der insgesamt 6622 Euro betrug. Und sie buchten bei einem anderen Veranstalter eine Ersatzreise.
Der kostenlose Reiserücktritt war rechtens. Das Amtsgericht hatte den Frauen zudem jeweils 275 Euro als Entschädigung zugesprochen. Das Landgericht hielt jedoch 30 Prozent für angemessen, also jeweils 993,30 Euro - nicht aber 50 Prozent. Denn die Frauen hätten immer noch acht Tage der Reise durchführen können. Dass die Klägerinnen eine Ersatzreise gebucht hatten, stehen dem Entschädigungsanspruch nicht entgegen.

Quelle: www.nwzonline.de