Donnerstag, 8. Juni 2017

Kreditkarten-Gebühren verboten

Manche Airlines sowie die Bahn haben bislang Extra-Gebühren genommen, wenn die Tickets per Kreditkarte bezahlt wurden. Das ist von 2018 an nicht mehr möglich.
Foto: imago/Westend61
Wer vor dem Online-Verkauf überlegt, welche Zahlungsart er wählt, kann Geld sparen.
Wer sein online erworbenes Flugticket per Kreditkarte bezahlt hat, dem haben viele Fluggesellschaften – vor allem die Billigflieger – bislang eine gesonderte Gebühr dafür in Rechnung gestellt. Nun hat der Bundestag das Verbot dieser Regelung beschlossen und damit für die Umsetzung der zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht gesorgt. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Bis dahin müssen auch Airlines wie die Lufthansa ihre vor einigen Jahren eingeführte Kreditkarten-Gebühr (OPC) wieder abgeschafft haben. Ebenso müssen auch Billigflieger und die Bahn auf die Erhebung von zusätzlichen Entgelten bei Kartenzahlung verzichten. Bisher waren solche Aufschläge zulässig und gerade Low Cost Airlines haben darin eine lukrative Einnahmequelle gesehen.
Die Kreditkarten-Zahlung muss ohne weitere Gebühren akzeptiert werden. Dies gilt auch für Zahlungsarten wie Überweisungen und Lastschriften in Euro sowie Debitkarten (ehemalige EC-Karten). Bei den Kreditkarten darf es keine Gebühren für weit verbreitete Karten wie Mastercard und Visa geben. Wer hingegen mit wenig verbreiteten Karten wie American Express oder Diners Club bezahlt, den dürfen die Fluggesellschaften sowie die anderen Anbieter auch künftig gesondert zur Kasse bitten. Auch Zahlungen mit Angeboten wie Paypal können weiter mit Gebühren belastet werden.
Hintergrund, was die Kreditkarten betrifft: Nur für Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren wie Master und Visa wurde vor zwei Jahren die Deckelung der Händlergebühr auf 0,3 Prozent des Umsatzes vorgeschrieben. Damit kostet der Einsatz dieser Karten die Händler kaum noch etwas. Anders ist dies beim Drei-Parteien-Verfahren von American Express: Dieses darf weiterhin hohe Entgelte vom Handel verlangen. Somit sind Gebühren für Kunden, die Karten dieses Anbieters einsetzen, auch künftig zulässig.
Quelle: Biztravel (OG)

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