Samstag, 2. Juni 2018

SIA: Längster Flug der Welt ab Oktober

Die asiatische Fluggesellschaft Singapore Airlines wird ab Herbst den längsten Passagierflug der Welt anbieten: Am 11. Oktober wird der Carrier nonstop zwischen Singapur und New York fliegen, wobei der neue Ultralangstrecken-Jet Airbus A350-900ULR (Ultra Long Range) eingesetzt wird. Die Flugzeit wird 18 Stunden und 45 Minuten betragen, die Strecke beträgt rund 16.700 Kilometer.

In der ersten Betriebswoche starten die Flüge am Montag, Donnerstag und Samstag in Singapur. Ab 18. Oktober wird dann der tägliche Betrieb aufgenommen, nachdem ein weiterer A350-900ULR zur Flotte gestoßen ist. Tickets sind vom 31. Mai an schrittweise über die verschiedenen Buchungskanäle verfügbar.

Ganz neu ist die Rekordroute aber nicht: Bereits zwischen 2004 und 2013 wurde sie von SIA angeboten, aber aus wirtschaftlichen Gründen wieder eingestellt.

Singapore Airlines ist die erste Abnehmerin des neuen Ultralangstreckenfliegers von Airbus und hat insgesamt sieben Flugzeuge bestellt. Geplant sind auch Nonstop-Flüge nach Los Angeles mit diesem Maschinentyp, wie die Airline weiter mitteilt.

Momentan hält noch Qatar Airways mit der Strecke Doha–Auckland den Weltrekord. Die arabische Airline fliegt die rund 14.500 Kilometer in 16,5 Stunden.

Quelle: www.touristik-aktuell.de

Mittwoch, 9. Mai 2018

Airbnb-Vermietern droht Ärger

Wer seine Wohnung oder ein Zimmer über Airbnb anbietet, muss dies versteuern. Der Fiskus hat sämtliche Namen von der Plattform angefordert – wer hinterzogen hat, zahlt Strafe.

Die deutschen Behörden haben bei Airbnb eine Liste mit sämtlichen Nutzern des Portals angefordert, um zu prüfen, ob diese ihre Mieteinnahmen versteuern. Verglichen wird mit den Steuererklärungen der Betroffenen.
Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass die Steuern hinterzogen wurden, kommt neben der Nachzahlung eine saftige Strafe auf die Vermieter zu.
Tatsache ist: Wer seine Wohnung (oder Zimmer) über die umstrittene US-Plattform anbietet, muss dafür sowohl Einkommenssteuer als auch Umsatzsteuer bezahlen. Letzteres entfällt dann, wenn mit den Mieten pro Jahr weniger als 17.500 Euro eingenommen werden. Selbst dann ist die Angabe der Mieteinnahmen in der Steuererklärung jedoch verpflichtend.
Hintergrund ist, dass viele Deutsche über Airbnb längst nicht mehr nur ein oder zweimal im Jahr ihre Wohnung für wenige Tage vermieten, wenn sie selbst im Urlaub sind. Stattdessen nutzen Profis diese Portal dazu, um Geld zu verdienen. Diese Einnahmen müssen in jedem Fall wie erwähnt versteuert werden - ansonsten handeln die Nutzer rechtswidrig und können belangt werden.
Mit Unwissenheit kann sich übrigens niemand herausreden – das erkennt kein Amt und kein Gericht an. Wer bislang Steuern hinterzogen hat, kann höchstens seine alten Steuererklärungen berichtigen, indem er die Mieteinnahmen „nacherklärt“. Dann wird zusätzlich zu der Steuerzahlung lediglich ein Säumniszins fällig, jedoch keine Strafe.
Quelle: BizTravel.de (OG)

Montag, 7. Mai 2018

Eurowings streicht Kapstadt aus dem Netz

Der LH-Billigflieger Eurowings justiert an seinen Fernstrecken nach. Keine zwölf Monate nach der Aufnahme der Verbindung Köln–Kapstadt entfällt diese bereits wieder – vorläufig.

Foto. Eurowings
Die Fernflüge der Eurowings ex Köln werden immer weniger. Im Oktober entfällt auch der Liniendienst nach Kapstadt.
Mit ihren Interkont-Strecken hat Eurowings bislang nicht sonderlich große Fortune. Nun wurde bekannt, dass die erst zum November 2017 eröffnete saisonale Verbindung zwischen dem Köln Bonn Airport und Kapstadt im kommenden Winter nicht mehr bedient wird. Auch ist kein Wechsel auf das Fernstrecken-Drehkreuz in Düsseldorf oder nach München für die Südafrika-Verbindung vorgesehen.
Allerdings heißt es auf fvw-Nachfrage zu Köln–Kapstadt aus dem Unternehmen: „Wir werden die Strecke zu einem späteren Zeitpunkt bedienen.“ Allerdings stünde derzeit noch nicht fest, wann dies genau der Fall sei. Auf Fernstrecken hatte Eurowings mehrfach mit heftigen Verspätungen zu kämpfen.
Trotz einzelner Flugstreichungen weist die Fluggesellschaft darauf hin, dass sie seit Monaten die am schnellsten wachsende Airline Europas sei. Allein im März haben man ein Wachstum von 1300 Flügen auf innerdeutschen Flügen geschafft.

Quelle:  BizTravel (LS)

Donnerstag, 3. Mai 2018

Schutz gegen Dengue-Fieber beachten

Reisende in Thailand sollten sich das ganze Jahr über wirksam gegen Stechmücken schützen. Nach Angaben des Centrums für Reisemedizin (CRM) in Düsseldorf wurden seit Anfang des Jahres landesweit rund 4.180 Infektionen mit Dengue-Fieber gemeldet. Neun Menschen sind an der Krankheit gestorben. Besonders betroffen sind die Region um Bangkok und der Süden des Landes. “Die Hauptübertragungszeit sind Juli und August, also die Monate während und nach der Regenzeit. Vor diesem Hintergrund ist auch in diesem Jahr mit einem weiteren Anstieg der Fallzahlen zu rechnen”, sagt Tomas Jelinek, wissenschaftlicher Leiter des CRM. Reisenden wird geraten, sich mit mückenabweisenden Substanzen und entsprechender Kleidung vor überwiegend tagaktiven Stechmücken zu schützen. Ratsam ist helle und möglichst geschlossene Kleidung. Dünnes Gewebe sollte zusätzlich mit einem Insektenschutz imprägniert werden.

Quelle: www.travel-one.net

Freitag, 2. März 2018

Die große Verwirrung - mit den Kreditkartengebühren

Das Bezahlen mit Kreditkarte soll einfacher und günstiger werden – nach dem Willen der Europäischen Union (EU). Und theoretisch klingt die Sache ganz simpel. So hatten die EU-Politiker vor einigen Jahren dafür gesorgt, dass Händler, die Kreditkarten akzeptieren, dafür keine hohen Gebühren mehr abführen müssen: Das Interbankenentgelt wurde gesetzlich auf 0,3 Prozent des getätigten Umsatzes reduziert. Zuvor hatte es bis zu 1,5 Prozent betragen.
Nun folgte der nächste und auch logische Schritt: Weil die Händler kaum noch Kartengebühren entrichten müssen, dürfen sie auch von ihren Kunden, die das Plastikgeld nutzen, nichts mehr nehmen. Seit dem 13. Januar 2018 gilt die Zahlungsdienstrichtlinie 2, die Gebühren für das Bezahlen mit Lastschrift, Überweisung sowie mit vielen Kreditkarten verbietet.
In der Theorie klingt das gut – die Umsetzung aber ist komplex. Denn der Teufel steckt im Detail. Hauptproblem: Sowohl das reduzierte Interbankenentgelt für die Händler als auch das Gebührenverbot für die Kunden gilt ausschließlich für sogenannte regulierte Karten. Dabei handelt es sich um die Privatkarten von Mastercard, Visa und Diners. Letzterer arbeitet zwar auf Drei-Parteien-Basis, wurde von der EU jedoch den Vier-Parteien-Systemen Master und Visa gleichgestellt. Zudem gehört die Airplus Travel Expense Card dazu.

Karte ist nicht gleich Karte

Nicht betroffen jedoch sind klassische Firmenkreditkarten (Corporate Cards), Reisestellenkarten sowie das von American Express herausgegebene Plastikgeld. Denn für diese Karten zahlen die Händler nach wie vor höhere Interbankenentgelte, die sie sich vom Kunden zurückholen dürfen.
Die großen Fluggesellschaften haben angekündigt, genau diese Differenzierung mitmachen zu wollen. Geld spart künftig, wer seine Flüge mit der privaten Karte bezahlt. Im Travel Management ist dies aber selten: Hier wird in aller Regel über die Reisestellenkarte abgerechnet, also nicht-reguliertes Plastik. Dafür behalten Bahn und Airlines die Entgelte nicht nur bei – manche verteuern sie sogar. So nehmen zum Beispiel Air France und KLM inzwischen 1,9 Prozent Gebühren, maximal 25 Euro. Zuvor lag dieser Betrag noch bei 15 Euro.
Allerdings: Es gibt Probleme. Zumindest bei einigen Airlines wird derzeit noch jede Kreditkarte mit „0 Euro“ ausgewiesen. Lufthansa räumt die Schwierigkeit ein: Das Entgelt von 1,65%, maximal 25 Euro, werde momentan für kein Zahlungsmittel berechnet, da die EU die Fluggesellschaft mit „technischen Herausforderungen konfrontiert“. Betroffen sind die eigenen Vertriebskanäle wie Lufthansa.com.

Derzeit keine Gebühren

Die Probleme sind so schwerwiegend, dass sie trotz monatelanger Vorbereitung auf die neue Richtlinie nicht gelöst werden konnten. Auch rechnet Lufthansa damit, dass diese Situation noch bis „voraussichtlich Mitte März 2018“ andauern wird. Manch ein Wettbewerber gibt sich sogar gänzlich bedeckt und will – wie British Airways – zur eigenen Kreditkartenpolitik nichts Konkretes sagen. Gut für die Kunden: Sie können zumindest noch einige Wochen jede Karte kostenfrei einsetzen.
Experten sehen die Schwierigkeit darin, in den technischen Systemen zuverlässig zwischen regulierten und nicht-regulierten Karten zu unterscheiden. Was im Reisebüro problemlos möglich ist – der Expedient sieht die Karte ja selbst –, wird online oder im Call Center zum Problem. Denn bevor das Bezahlen beginnen kann, muss das System die Kartennummer korrekt interpretieren. Ein solcher technischer Prozess ist zwar möglich, muss unter Umständen aber mit hohem Aufwand umgesetzt werden.
Doch nicht allein die Technik ist nicht immer auf der Höhe der EU-Politik: Ein weiteres Ärgernis ist die Tatsache, dass EU-Richtlinien zwar in jedem Mitgliedsstaat der Union umgesetzt werden müssen, dass sie von den einzelnen Ländern aber höchst unterschiedlich gedeutet werden. Und obwohl die Richtlinie eigentlich seit dem 13. Januar gilt, überlegen nach wie vor einige Regierungen, ob und wie bei nicht regulierten Karten Entgelte erhoben werden dürfen.

Mangelnde Einheitlichkeit in der EU

Fällt das Ergebnis zum Beispiel in Österreich anders aus als in Deutschland, könnte dies noch so mancher Airline Kopfschmerzen bei der technischen Umsetzung bereiten. Und für die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied gilt sowieso wieder etwas anderes.
Einige Fluggesellschaften wie Easyjet haben kurzerhand sämtliche Kartengebühren gestrichen – das dürften jene als unfair empfinden, die für ihre regulierte Karte der Bank oder dem Herausgeber ein Entgelt zahlen. Auch die großen Reiseanbieter TUI und Thomas Cook nehmen keinerlei Entgelte mehr. Was in diesem Fall allerdings ziemlich unkritisch ist, denn diese haben kaum mit nicht reguliertem Plastik zu tun. Noch einen anderen Weg wählt die Deutsche Bahn: Sie stellt zwar auch die Inhaber nicht regulierter Karten frei, nicht jedoch Firmen, die ihre Reisestellenkarte innerhalb von Bahn Corporate einsetzen.
Und was manche vergessen: Die Zahlungsdienstrichtlinie 2 bezieht sich keineswegs nur auf Kreditkarten, sondern umfasst alle Zahlmethoden. Ungemütlich – sprich teuer – könnte es in Zukunft für alle werden, die das umstrittene Bezahlsystem Paypal (oder ähnliches wie Amazon Pay) nutzen.

Rauer Wind für Paypal & Co

Dies dürfte zwar kaum Firmenkunden betreffen, aber möglicherweise manchen Selbstständigen, der seine Business Trips in völlig eigener Regie bucht. Denn für Paypal & Co gilt das Gebührenverbot der Europäischen Union nicht. Zwar berechneten die meisten Händler bislang keine Zusatzentgelte für diese Zahlmittel, doch das wird sich ändern: Die Deutsche Bahn nimmt seit Neuestem eine Gebühr, Lufthansa wird Mitte März 2018 folgen.
Zumindest für Privatpersonen dürfte sich damit die Zahlung per Kreditkarte oder durch bewährte Methoden wie Überweisung und Lastschrift künftig als die bessere, weil kostengünstigere Wahl erweisen.

Dienstag, 20. Februar 2018

Aida: Buchungsstart für 2019/2020

„Mein Hotel zeigt mir die Welt“ lautet der Titel des neuen Aida-Katalogs für den Reisezeitraum März 2019 bis April 2020. Er enthält auch eine Vorschau auf die Kreuzfahrten im Sommer 2020. Buchungsstart ist heute.
Die Aida Prima startet in der Sommersaison 2019 erstmals von Kiel aus zu siebentägigen Ostseereisen mit Anläufen von Stockholm und dem nahegelegenen Nynäshamn. Das Schwesterschiff Aida Perla nimmt von Hamburg im wöchentlichen Wechsel Kurs auf Norwegen und Westeuropa (Metropolen-Route). Auch mit der Mar können Aida-Gäste von Hamburg aus die Hauptstädte Paris und London bereisen.
Neuerungen gibt es in erster Linie bei den längeren „Selection“-Reisen. So läuft die Aida Aura bei der zwölftägigen Kreuzfahrt „Schottische Inseln und Irland“ ab/bis Hamburg die Premierenhäfen Portree auf der Isle of Skye, Stornoway auf der Isle of Lewis und Killibegs in Irland an.
Neu im Programm ist die Route „Golf von Biscaya“ – bekannt für Wind und Seegang – mit Übernachtaufenthalt in Amsterdam, einer Stippvisite auf der Isle of Portland sowie Stopps in St. Malo und Brest, wo Passagiere ebenfalls zwei Tage für Landausflüge haben. Anschließend geht es weiter nach Bilbao und Gijon.
Ab Bremerhaven unternimmt die Aida Cara zwischen Juli und September 2019 drei 21-tägige Reisen nach Island und Grönland. Vierter Abfahrtshafen von Aida ist der Heimathafen Warnemünde.
Das jüngste Flottenmitglied Aida Nova unterbricht ihre Kanaren-Kreuzfahrten zum Sommer nächsten Jahres für einwöchige Reisen zu „Mediterranen Schätzen“ wie Marseille und La Spezia. Australien und Indonesien bleiben im Fahrplan: Die Aida Vita steuert bei ihrer 21-tägigen Reise unter anderem Darwin sowie Komodo, Lombok und Bali an.

Quelle: www.touristik-aktuell.de

Donnerstag, 15. Februar 2018

Triebwerk explodiert mitten über dem Pazifik

Boeing 777 von United: Horrorflug nach Hawaii: Triebwerk explodiert mitten über dem Pazifik http://flip.it/J0i6F5

Donnerstag, 25. Januar 2018

Lufthansa-Jets bekommen neues Aussehen

Die Lufthansa will sich nach drei Jahrzehnten ein neues Design verpassen. Auch das vor etwa 100 Jahren entworfene Kranich-Logo soll leicht verändert werden.

Das geht aus einem Bericht des „Spiegels“ hervor. Die Schriftart des Markennamens werde überholt, der Rumpf der Maschinen werde mehr Blau tragen.Ein Unternehmenssprecher bestätigte Pläne für ein neues Design und sagte am Samstag auf Anfrage, Vorstandschef Carsten Spohr habe mehrfach angekündigt, den Markenauftritt von Lufthansa weiterentwickeln zu wollen. Weitere Details wollte der Sprecher nicht nennen.Laut «Spiegel» soll sich nicht nur der Außenanstrich der gut 320 Maschinen ändern. Auch im Innern der Kabine werde es kleinere Anpassungen geben. An Bord der Lufthansa-Jets ist auf Hunderten Gegenständen der Kranich abgebildet. Das Industriedesign von Lufthansa zählt zu den bekanntesten der Welt. Erst zum dritten Mal nach der Neugründung 1955 wird der Anstrich den Angaben zufolge grundlegend verändert.

QUELLE. (dpa)

 

Dienstag, 9. Januar 2018

Klausel in AGB von easyJet gerichtlich untersagt

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Frankfurt/Main der britischen Fluglinie easyJet untersagt, gegenüber in Deutschland ansässigen Verbrauchern nachfolgende Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden: „Steuern und Gebühren, die von einem Flughafenbetreiber direkt von easyJet erhoben werden, sind nicht erstattungsfähig, selbst wenn sie auf der Anzahl an beförderten Fluggästen basieren.“ (LG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.12.2017, Az. 2-24 O 8/17, nicht rechtskräftig).
In der fraglichen Klausel hatte die britische Lowcost-Airline für den Fall des Rücktritts von Kunden vom Luftbeförderungsvertrag die Erstattung tatsächlich nicht angefallener Steuern und Gebühren ausgeschlossen. Dies wertete das Gericht als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher und gab damit der Klage der Wettbewerbszentrale statt. Sollte es einen Wiederholungsfall geben, wird dies für easyjet teuer: Denn dann droht dem Luftfahrtunternehmen ein Ordnungsgeld über 250.000 Euro.
„Wir begrüßen diese Entscheidung. Die Airline soll aus dem Rücktritt des Kunden keine zusätzlichen Vorteile ziehen, indem sie sich ausbedingt, zusätzlich zu dem für den Kunden verlorenen Beförderungsentgelt die tatsächlich nicht angefallenen Steuern und Gebühren behalten zu dürfen.“, so Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. „Die untersagte Klausel verletzt daher wesentliche Grundgedanken des Flugbeförderungsvertrags“, so Schönheit weiter.
EasyJet hat jetzt noch die Möglichkeit, das Urteil im Wege der Berufung anzufechten. Wird das Urteil jedoch rechtskräftig, so darf sich die LC-Airline auch bei der Abwicklung bestehender Verträge nicht mehr auf die unzulässige Klausel berufen.
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.

Quelle: Wettbewerbszentrale Bad Homburg / DMM

Turkish baut Langstreckenflotte aus

Turkish Airlines unterzeichnete am Freitag, 05. Januar 2018 mit Airbus eine Vereinbarung über den Kauf von 25 der aktuell modernsten Langstreckenjets A350-900.
Die Veeinbarung unterzeichnete der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan bei seinem Besuch in Paris. Die Kaufabsichtserklärung folgt auf eine ähnliche Übereinkunft mit Boeing vom Septeber 2017, als 40 Dreamliner B787-9 bestellt wurden. Letztere sollen in den Jahren 2019 bis 2023 ausgeliefert werden. Mi den innovatien Jets sollen ältere Großraumflugzeuge ersetzt und zudem die Langstreckenflotte erweitert werden. Stationiert werden sollen die neuen Flugzeuge am neuen Großflughafen von Istanbul, der in dieem Jahr feierlich eröffnet werden soll. Turkish Airlines hat Großes vor: Jährlich soll die Kapazität um 5 bis 6 % steigen.

Quelle: Turkish Airlines / DMM