Im Streit um eine mögliche Irreführung im Hinblick auf eine gängige
kostenfreie Zahlungsart bei Flugbuchungen hat Unister Travel Vorwürfe
der Verbraucherzentrale Sachsen zurückgewiesen. Die Verbraucherschützer
hatten erklärt, nur in 30 Prozent der von ihnen vorgenommenen
Testbuchungen sei die von Unister beworbene Zahlung mittels Lastschrift
oder Überweisung möglich gewesen. Die Verbraucherschützer erwirkten beim
Landgericht Aschaffenburg eine einstweilige Verfügung gegen das
Unister-Portal Travel Viva, nach der die Werbung mit dem EC-Zeichen
unzulässig ist, wenn eine Buchung nicht kostenlos per Lastschrift oder
Überweisung bezahlt werden kann. Unister Travel erklärt dazu, für
sämtliche Linienflüge gebe es eine gängige kostenfreie Zahlungsart.
Lediglich bei einigen Billig-Airlines sei dies nicht der Fall. Man
arbeite aber zusammen mit den Airlines daran, den "vermeintlichen Mängel
an kostenfreien Zahlungsarten" zu beseitigen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.